Die Richtlinien von Facebook sorgen einmal mehr für Aufsehen. Angeblich sollen öffentliche Personen zulässige Ziele für sonst verbotene Beschimpfungen sein.
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Auch Facebook hat mit tiefen Zahlen zu kämpfen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Interne Richtlinien von Facebook sind an die Öffentlichkeit gelangt.
  • Angeblich erlauben diese Angriffe auf öffentliche Personen, die sonst verboten sind.
  • Sogar der Aufruf zum Tod soll bei Promis nicht ausdrücklich verboten sein.

Grosser Wirbel um die Mobbing- und Belästigungsrichtlinien von Facebook: Angeblich soll es den Nutzern erlaubt sein, öffentliche Personen auf eine Art und Weise anzugreifen, die sonst verboten ist.

Besonders brisant: Das soziale Netzwerk soll sogar Aufrufe zum Tod öffentlicher Personen erlauben. Dies «weil man Diskussionen zulassen will, die oft auch kritische Kommentare zu Personen beinhalten, die in der Öffentlichkeit stehen». Das erklärt Facebook in seinen Richtlinien, die dem «Guardian» vorliegen.

Facebook: Gelockerte Regeln für die Beschimpfungen von Promis

Angeblich soll der Schutz von Personen des öffentlichen Lebens weniger weit gehen, als jener der Privatpersonen. Zwar würden Angriffe entfernt werden, «die schwerwiegend sind», sowie Angriffe, bei denen die öffentliche Person direkt im Beitrag markiert wird.

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Facebook hat ein Image-Problem, doch die Nutzerzahlen bleiben hoch. - pixabay

Gemäss den Facebook-Richtlinien wäre es hingegen erlaubt, einem Promi den Tod zu wünschen, solange dieser nicht im Beitrag markiert wird. Verboten sind dagegen jegliche Inhalte, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Promis feiern oder verspotten.

Bei Privatpersonen geht der Schutz weiter: «Wir entfernen jegliche Inhalte, die erniedrigend oder beschämend sein könnten», schreibt Facebook. So dürfen Privatpersonen nicht mit Todesaufrufen auf Facebook angesprochen werden, ansonsten wird der Beitrag gelöscht.

Wer gilt als öffentliche Person?

Ob ein «erniedrigender Beitrag» gelöscht wird oder nicht, hängt also von der Reputation der jeweiligen Person ab. Dabei gilt aber nicht nur ein Bundesrat oder ein Nati-Kicker als Promi.

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Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone

Die Definition einer Person des öffentlichen Lebens fasst Facebook deutlich weiter: So zählen zum Beispiel alle Politiker unabhängig von ihrer Regierungsebene dazu. Auch jeder Journalist, der angestellt ist, um öffentlich zu schreiben, gilt nicht als Privatperson.

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