Bundesgericht

    Bundesgericht: Threema muss seine Daten nicht ausliefern

    Dayan Pfammatter
    Dayan Pfammatter

    Pfäffikon,

    In der Welt der Messenger ist Datenschutz derzeit das wichtigste Thema. Das Schweizer Bundesgericht hat erklärt, dass Threema Nutzerdaten nicht abgeben muss.

    Threema Chat app
    Das App-Symbol des Schweizer Chat-Dienstes Threema auf einem Smartphone. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das EJPD hat gefordert, dass Threema seine Nutzerdaten den Behörden offenlegen muss.
    • Vor dem Bundesgericht hat sich der Messenger jedoch für den Datenschutz eingesetzt.
    • Nun wurde entschieden, dass der Schweizer Dienst die Daten für sich behalten darf.

    Nach der Einführung der neuen AGB bei WhatsApp sind Nutzende weltweit auf der Suche nach einer sicheren Alternative. Vor allem in der Schweiz hat das hiesige Pendant Threema eine grosse Beliebtheit erreicht.

    Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) forderte jetzt jedoch Einsicht in die Nutzerdaten des Unternehmens. Vor dem Bundesgericht konnte sich der Messenger aber durchsetzen.

    Threema sollte sich nach dem Fernmeldegesetz richten

    Die Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) forderte 2018 Zugriff auf Metadaten und eine Einstellung der Transportverschlüsselung. Dabei wurde mit dem Fernmeldegesetz argumentiert, welches beispielsweise Swisscom oder Sunrise verpflichte, den Strafverfolgungsbehörden Daten auszuliefern.

    Threema
    Threema kann auf dem Smartphone und auf dem PC verwendet werden. - threema.ch

    Nachdem Threema vom Bundesverwaltungsgericht recht bekommen hatte, ging das EJPD laut «SRF» mit dem Fall zum Bundesgericht. Auch hier sollte der Schweizer Messenger recht behalten, wie am 29. April bestätigt wurde. Die App «würde keine Leitungs- oder Funkinfrastruktur bieten, sondern lediglich Informationen in bestehende einspeisen».

    Threema setzt sich für den Datenschutz ein

    Für den CEO des Unternehmens, Martin Blatter ist dies ein klarer «Sieg gegen den überschiessenden Schnüffelstaat». Auch für den Digitalexperten bei Comparis, Jean-Claude Frick ist der Entscheid positiv. Der Datenaustausch würde eher die breite Masse treffen als allfällige Terroristen. «Wer nicht gefunden werden will, findet ohnehin einen Weg», so Frick

    Das Risiko sei eher bei gespeicherten Daten, denn diese würden nie geheim bleiben. Wo Daten vorhanden sind, würden diese auch immer geleakt werden und in die falschen Hände fallen.

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