In Glas uriniert, vom Schiff geflogen: Mann bekommt Geld zurück
An der Schiffsbar uriniert ein Mann in ein Trinkglas und fliegt deshalb von Bord. Ein Gericht findet das zu hart – und entschädigt ihn.

Das Wichtigste in Kürze
- Weil er in ein Glas urinierte, ist ein Urlauber von einem Kreuzfahrtschiff geflogen.
- Gegen die Entscheidung ging er vor – und ein Gericht gab ihm nun recht.
- Das Bordverbot sei überzogen gewesen und dem Mann stünde eine Entschädigung zu.
Weil er an der Bar in ein Trinkglas uriniert hat, ist ein Deutscher auf einer Urlaubsreise von einem Kreuzfahrtschiff geflogen. Doch war das rechtens? Laut einem Gerichtsurteil nicht.
Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Mann nicht nur die anteilige Erstattung des Reisepreises zu. Es fand auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden angemessen.
Insgesamt stünden dem Reisenden 9000 Euro (8400 Franken) vonseiten der Reederei zu, berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». Erstattet werden damit der Reisepreis für die nicht genutzten Urlaubstage sowie die Kosten für die Rückreise. Diese musste der Urlauber nämlich selbst organisieren und bezahlen.
Ein Drittel des Betrags entspricht zudem einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit.
Gericht: Bordverbot war überzogen
Ob der Mann tatsächlich in das Glas uriniert hat oder nicht, spielte für das Gericht bei seinem Urteil keine Rolle. So oder so sei die Entscheidung, den Passagier deshalb von der Reise auszuschliessen, überzogen gewesen.

Ein Bordverbot sei nur gerechtfertigt, wenn ernste Dinge vorgefallen wären: Gewalt etwa, Diskriminierung oder verbale Ausfälligkeiten. Ausserdem hätte es einer vorherigen Warnung oder Abmahnung bedurft.
Unangemessen sei zudem gewesen, auch die beiden Mitreisenden des Mannes vom Kreuzfahrtschiff zu verbannen. Die beiden Männer hatten ebenfalls an der Bar gesessen, aber selbst nichts Anrüchiges getan.
Urlauber bestreitet, in Glas uriniert zu haben
Ins Glas uriniert hat der betroffene Urlauber laut «ReiseRecht aktuell» womöglich tatsächlich. Gäste hätten das beobachtet. Und auch ein Mitglied der Crew, das das Glas später vom Tisch abräumte, habe Uringeruch wahrgenommen.
Der Mann selbst habe die Tat jedoch bestritten.
Vom Schiff geflogen sind er und seine beiden Mitreisenden aber nicht sofort. Erst drei Tage später durften sie nach einem Landgang nicht mehr an Bord kommen. Für das Gericht ein weiterer Punkt, der die Entscheidung des Schiffskapitäns infrage stellt: Zwischenzeitlich war nämlich bereits ein anderer Hafen angefahren worden, ohne dass die Gäste von der Reise ausgeschlossen worden waren.