Der Internationale Gerichtshof hat im Völkermord-Verfahren eine Entscheidung gefällt: Myanmar muss Sofortmassnahmen zum Schutz der Rohingya einleiten.
Myanmar Völkermord Kyi Gericht
Die Politikerin Aung San Suu Kyi vor dem UN-Gericht. - UN Photo/ICJ/AFP
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidung im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar vom Internationalen Gerichtshof.
  • Myanmar muss Sofortmassnahmen zum Schutz der Rohingya einleiten.

IIm Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das asiatische Land zu Sofortmassnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern.

Die Regierungschefin von Myanmar, Aung San Suu Kyi, hat die Möglichkeit eingeräumt, dass Soldaten ihres Landes Kriegsverbrechen gegen die muslimische Rohingya-Minderheit begangen haben könnten. Das geht aus einem Text hervor, den die Friedensnobelpreisträgerin am Donnerstag in der «Financial Times» veröffentlichte - kurz vor der wichtigen Vorentscheidung in Den Haag.

Aus Myanmar geflohene Rohingya gehen im Herbst 2017 auf einer Insel in Bangladesch an Land. Foto: Km Asad/Zuma Press/dpa
Aus Myanmar geflohene Rohingya gehen im Herbst 2017 auf einer Insel in Bangladesch an Land. Foto: Km Asad/Zuma Press/dpa - dpa-infocom GmbH

«Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt», schreibt Aung San Suu Kyi laut der Zeitung. Ähnlich wie zuvor warf sie aber auch Menschenrechtlern und einigen Flüchtlingen «unbewiesene Aussagen» und eine Verzerrung des Bildes vor.

Tausende Rohingya getötet – Hunderttausende vertrieben

Soldaten Myanmars hatten seit 2016 Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört und mehr als 700.000 Rohingya in die Flucht getrieben. Aung San Suu Kyi hatte die Armee vor dem höchsten UN-Gericht verteidigt und den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurückgewiesen.

Der muslimisch geprägte afrikanische Staat Gambia hatte Myanmar in Den Haag verklagt und sich dabei auf die Völkermord-Konvention berufen. Das Gericht solle Myanmar Sofortmassnahmen auferlegen, um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Das Urteil zu den Sofortmassnahmen ist noch keine endgültige Entscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

KlageAung San Suu KyiSchweizer ArmeeStaatRohingyaGericht