Thailand will Fluggäste bei Verspätungen besser entschädigen

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Thailand will Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen besser entschädigen. Und auch für das Rollfeld gibt es Regeln.

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Passagiere, deren Flüge verspätet sind oder annulliert wurden, werden demnächst finanziell entschädigt. (Archivbild) - dpa

Gute Nachrichten für Fluggäste in Thailand: Passagiere, deren Flüge verspätet sind oder annulliert wurden, werden demnächst finanziell entschädigt – und sollen während der Wartezeit im Terminal auch besser versorgt werden.

Die neuen Regeln, die die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) angekündigt hat, sollen bereits am kommenden Dienstag (20. Mai) in Kraft treten, wie die Zeitung «Bangkok Post» berichtete. Sie gelten sowohl für Inlandsflüge als auch für internationale Verbindungen.

Fluggesellschaften, die Passagiere nicht im Voraus über eine Verspätung von mehr als zwei Stunden informiert haben, müssen demnach Speisen und Getränke sowie kostenlose Kommunikationskanäle wie Telefon oder E-Mail-Zugang zur Verfügung stellen.

Verzögert sich der Start um mehr als fünf Stunden, müssen Airlines den Gästen zusätzlich innerhalb von 14 Tagen mindestens 1500 Baht (etwa 38 Schweizer Franken) als Barentschädigung oder als Gutschrift zahlen. Zudem soll Reisenden bei Bedarf eine Unterkunft und ein Shuttle-Service zur Verfügung gestellt werden.

Was passiert bei Verspätungen auf dem Rollfeld?

Als Regel gilt: Je länger die Verspätung, desto mehr Entschädigungen werden fällig. Kommt es kurzfristig zu einem Flugausfall, muss die Airline den Betroffenen ebenfalls finanzielle Entschädigungen von bis zu umgerechnet etwa 112 Schweizer Franken zahlen.

Hängt ein Flieger vor dem Start auf dem Rollfeld fest, muss die Kabine laut der Verordnung gut belüftet und klimatisiert werden und der Zugang zu den Flugzeugtoiletten erlaubt sein. Dauert eine solche Verspätung länger als drei Stunden, sollen die Passagiere laut CAAT das Flugzeug verlassen dürfen – sofern dies nicht die Sicherheit beeinträchtigt.

Wann die EU-Rechte greifen – und wann nicht

Recht auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und unter gewissen Umständen auch Entschädigungen bei grossen Verspätungen oder Flugabsagen – das regeln die europäischen Fluggastrechte im weltweiten Vergleich bereits umfangreich und Passagier-freundlich.

Sie greifen Airline-unabhängig, aber nur dann, wenn der Flug von einem Flughafen in der Europäischen Union startet. Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Staat wie Thailand in die EU hingegen kann man sich nur dann auf sie berufen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Insofern gibt es viele Fälle, bei denen Touristen von den neuen Regelungen profitieren können – etwa auf Flügen innerhalb Thailands oder wenn es mit Thai Airways oder anderen Nicht-EU-Airlines nach Europa geht.

Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Mit Gutscheinen für Lokale in Pattaya.

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