Pistolenbau im 3D-Druck: TV-Bericht landet vor Gericht
2019 verfasste der Nachrichtensender RTS einen Beitrag über den Pistolenbau im 3D-Druck. Jetzt steht der zuständige Journalist vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- 2019 berichtete der französische Sender RTS über den Pistolenbau im 3D-Druckverfahren.
- Dabei zeigte sich, dass auch in der Schweiz unbemerkt eine Waffe gedruckt werden kann.
- Nun steht der Journalist vor Gericht.
Über einen Beitrag zum Pistolenbau im 3D-Druck des französischsprachigen Fernsehens RTS muss der Richter entscheiden. Das Fernsehen akzeptiert einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht und legt Einsprache ein.
Es werde die Pressefreiheit vor dem erstinstanzlichen Genfer Gericht verteidigen, teilte RTS am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Journalisten des Senders wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen verurteilt.
Waffe dank 3D-Druck auch in der Schweiz
Im April 2019 sendete die Nachrichtensendung 19h30 einen Beitrag über das Risiko von Waffen, die mit 3D-Druck hergestellt werden können. Bei der von einem US-Amerikaner entworfenen "Liberator" handelt es sich um eine im Druckverfahren herstellbare Plastikpistole. Deren Pläne konnten im Internet heruntergeladen werden. Das US-Justizsystem versuche, das Phänomen einzudämmen, berichtete RTS.

Wie sich zeigte war es möglich, diese Pläne herunterzuladen und die Einzelteile der Waffe in der Schweiz drucken zu lassen. Da die Montage einfach war, konnte laut dem RTS-Bericht jedermann eine perfekt funktionierende Pistole bekommen. Und das zu geringen Kosten und ohne Kontrolle. Im Anschluss an diesen TV-Beitrag leitete die Genfer Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Untersuchung ein und verurteilte den Journalisten.
Der Journalist "handelte nicht mit dem Ziel, das Gesetz zu verletzen, sondern um es zu schützen", sagte ein RTS-Anwalt. Er wird auf Freispruch plädieren.