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Opferhilfe stand schon vor Postauto-Brand auf politischer Agenda

Keystone-SDA
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Bern,

Anders als die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS erhalten die Betroffenen des Brandanschlags auf ein Postauto in Kerzers FR keinen Solidaritätsbeitrag des Bundes. Für sie gelten die Bestimmungen des Opferhilfegesetzes. Die Politik diskutiert allerdings über eine Ausweitung der Opferhilfe bei aussergewöhnlichen Ereignissen.

Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - keystone

Das Opferhilfegesetz trat 1993 in Kraft, in seiner heutigen Form gilt es seit 2009. Vollzogen wird es in erster Linie von den Kantonen. Als Opfer gilt, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist, wie aus einem Merkblatt des Bundesamts für Justiz hervorgeht. Die Opferhilfe steht auch Angehörigen offen.

Die Opferhilfe basiert auf drei Pfeilern: Erstens bieten Beratungsstellen unentgeltlich psychologische und juristische Beratung und vermitteln medizinische Hilfe. Opferhilfestellen können zudem Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe sprechen.

Vorgesehen sind auch finanzielle Hilfen: Neben der Soforthilfe gibt es abhängig vom Einkommen Entschädigungen. Letztere werden jedoch nur subsidiär ausgerichtet, wenn Schäden nicht durch jemand anderes, beispielsweise Versicherungen oder den Urheber einer Straftat übernommen werden.

Schliesslich können Opfer subsidiär Genugtuungen von maximal 76'000 Franken erhalten, beziehungsweise 38'000 Franken pro Angehörige. Sie ist nicht einkommensabhängig, die Höhe des Betrags richtet sich nach der Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung.

Schon am Tag vor dem verheerenden Postauto-Brand in Kerzers war die Opferhilfe im Nationalrat Thema. Bei der Beratung des dringenden Bundesgesetzes über die Hilfe des Bundes an die Opfer von Crans-Montana forderte Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (BS) eine Änderung des Opferhilfegesetzes.

Sie wollte, dass der Bund künftig generell bei ausserordentlichen Ereignissen Solidaritätsbeiträge an Opfer und Angehörige leisten kann. Dies unabhängig von ihrem Einkommen und bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 50'000 Franken – ähnlich, wie es auch im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in Crans-Montana der Fall ist. Sie argumentierte, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben, und verwies explizit auf die Gefahr von Anschlägen in der Zukunft.

Zwar fand Arslans Antrag keine Mehrheit. Mehrere Rednerinnen und Redner vertraten allerdings die Ansicht, das Anliegen sei durchaus prüfenswert. «Auch wenn wir den Antrag der Minderheit Arslan heute ablehnen, heisst das nicht, dass wir uns an einer nächsten Kommissionssitzung nicht noch über die Zukunft beraten werden», sagte etwa Maya Bally (Mitte/AG) namens der vorberatenden Kommission.

Justizminister Beat Jans befand, es sei der falsche Zeitpunkt, um über eine solche generelle Erweiterung zu diskutieren. Zudem solle die Frage nicht im Rahmen eines dringlichen Verfahrens behandelt werden: «Vielmehr müssen wir dann da auch eine Vernehmlassung durchführen. Das hat langwierige Konsequenzen, auch auf die Kantone», so Jans.

Die Grünen hätten inzwischen in der Rechtskommission des Nationalrats einen Antrag eingereicht, sagte Arslan am Donnerstag den Zeitungen von CH Media. «Die Tragödie von Kerzers hat den Handlungsbedarf leider nochmals dringlich aufgezeigt.» Arslan hofft nach eigener Aussage darauf, dass sich an der nächsten Sitzung der Kommission eine Mehrheit für eine Kommissionsmotion zum Thema findet.

Kommentare

User #784 (nicht angemeldet)

Wenn durch eine Straftat, in seiner körper- lichen, wie sex., psy. Integrität verletzt wurde, beeinträchtigt wurde pers., priv. Freiheit,Leben, Nachtruhe beeinträchtigt worden ist, der Bund Justiz sagt, -auch ICH eine Genugtuung von Fr.76'000.- erhalte. Ausrede von Jans unakzeptabel.

Luxy-1

Das zeigt doch wieder dass es nicht um die Opfer geht, sondern dass es sich in Crans Montana nur um Schweigegeld handelt.

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