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Bestellung retournieren: Darf ich Geschenk behalten?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Einkauf retourniert, Geschenk behalten? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, was in solchen Fällen rechtlich gilt.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Wenn ich etwas bestelle und ein Geschenk beiliegt, ich die Bestellung aber retourniere, muss ich dann auch das Geschenk zurücksenden oder darf ich es behalten?

Nein, du darfst das Geschenk nicht behalten. Es gilt grundsätzlich: Wenn du die Bestellung vollständig retournierst, musst du auch das Geschenk zurückgeben.

Symbolbild Rechtsschutz
Wenn du die Bestellung vollständig retournierst, musst du auch das Geschenk zurückgeben. (Symbolbild) - Depositphotos

Zwar kann ein Geschenk rechtlich eine Schenkung sein, also eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Eine Schenkung darf aber mit Bedingungen verbunden werden. Bei solchen Gratisbeigaben ist die Bedingung regelmässig, dass der Kauf tatsächlich bestehen bleibt.

Wenn du die Bestellung retournierst, fällt der Grund für das Geschenk weg. Der Händler kann verlangen, dass du auch das Geschenk zurücksendest oder allenfalls dessen Wert ersetzt.

Hast du schon mal ein Geschenk nach Retoure behalten?

Besonders klar ist es, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (sogenannte AGB) oder Retourenbedingungen steht, dass Gratisartikel bei einer Rücksendung ebenfalls zurückgeschickt werden müssen.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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