Todesstrafe

Lamia K.: Statt Todesstrafe lebenslange Haft im Irak

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Irak,

Die Deutsche Lamia K. muss im Irak keine Todesstrafe wegen Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mehr fürchten. Sie bekommt stattdessen lebenslange Haftstrafe.

Eine deutsche Staatsangehörige ist wegen Mittäterschaft bei Verbrechen des Islamischen Staates zum Tode verurteilt worden.
Eine deutsche Staatsangehörige ist wegen Mittäterschaft bei Verbrechen des Islamischen Staates zum Tode verurteilt worden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Lamia K. muss im Irak keine Todesstrafe wegen der Zugehörigkeit zur Terrormiliz IS fürchten.
  • Die Strafe der Deutsch-Marrokanerin wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.

Die deutsche Staatsangehörige Lamia K. muss im Irak nicht mehr die Todesstrafe wegen Zugehörigkeit zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fürchten. Nach dpa-Informationen wurde die Strafe der Deutsch-Marrokanerin vom zentralen Strafgericht in Bagdad in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt - dies entspricht im Irak 20, bei guter Führung 15 Jahren. Das Urteil fiel in einem Berufungsverfahren, das Lamia K. angestrebt hatte, nachdem sie im Januar in Bagdad zum Tod verurteilt worden war. Zuerst hatte die «Welt» über die Umwandlung der Strafe berichtet.

Lamia K. kommt aus Mannheim und war nach irakischen Gerichtsangaben 2014 von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschliessen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet. Eine der Töchter sitzt ebenfalls in irakischer Haft.

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