Die Koalition hat wichtige Massnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen in der Corona-Krise verlängert. Das betrifft vor allem die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds. Der Lohnausgleich soll nun 24 statt 12 Monate gezahlt werden.
Die Bundesregierung will die Bezugsdauer Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate verlängern. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Die Bundesregierung will die Bezugsdauer Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate verlängern. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spitzen der schwarz-roten Koalition wollen in der beispiellosen Corona-Krise mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergelds weiter Jobs absichern.

Auch staatliche Hilfen für kleine und mittlere Firmen soll es länger als bisher geplant geben.

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine während der Kurzarbeit erfolgt.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

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