Ein brasilianisches Gericht hat es der Regierung des rechtsradikalen Präsidenten Jair Bolsonaro untersagt, Empfehlungen gegen Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus zu verbreiten.
Desinfektion eines brasilianischen Zuges
Desinfektion eines brasilianischen Zuges - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bolsonaro lehnt Eindämmungsmassnahmen gegen Coronavirus ab.

Die Richter in Rio de Janeiro ordneten am Samstag die Einstellung der Regierungskampagne «Brasilien darf nicht stillstehen» an. Trotz steigender Infektionszahlen in Brasilien lehnt Bolsonaro strenge Eindämmungsmassnahmen gegen das neuartige Coronavirus ab.

Die Richter ordneten zudem an, dass Regierungsvertreter und mit ihnen in Verbindung stehende Menschen es unterlassen müssen, Informationen zum Coronavirus ohne wissenschaftliche Grundlage zu verbreiten oder «agitatorisch» einzusetzen. Binnen 24 Stunden muss die Regierung gemäss der richterlichen Verfügung eine offizielle Erklärung abgeben, in der klargestellt wird, dass die Kampagne «Brasilien darf nicht stillstehen» wissenschaftlichen Kriterien nicht standhält.

Am Donnerstagabend hatten der Präsident und sein Sohn Flavio im Online-Dienst Facebook ein Video verbreitet, das einen Autokorso zeigte, dessen Teilnehmer die Wiedereröffnung von Geschäften und Schulen im südlichen Bundesstaat Santa Catarina bejubelten. Zudem teilten Jair und Flavio Bolsonaro ein Video der Regierungskampagne «Brasilien darf nicht stillstehen».

In dem Video werden die Menschen aufgerufen, ihrem Alltag trotz der Coronavirus-Pandemie weiterhin nachzugehen - ungeachtet aktueller Zahlen des Gesundheitsministeriums, wonach sich in Brasilien bereits 3500 Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben und 100 Menschen gestorben sind.

Erst am Freitag hatte Bolsonaro vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Richter hatten ein Dekret des Präsidenten gestoppt, in dem Kirchen und andere Gotteshäuser von den in einigen Bundesstaaten geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Pandemie ausgenommen wurden. Das Gericht erklärte das Dekret mit der Begründung für ungültig, dass es in Kirchen und anderen Gotteshäusern grosse Menschenmengen gebe.

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