Kokain

Drei Männer wegen halber Tonne Kokain vor Baselbieter Strafgericht

Keystone-SDA
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Muttenz,

Drei Männer müssen sich ab Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, Anstalten getroffen zu haben, um knapp eine halbe Tonne hochreines Kokain aus einem Container zu bergen.

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Drei Männer wegen halber Tonne Kokain vor Baselbieter Strafgericht. (Symbolbild) - keystone

Sie sollen im Frühjahr 2022 mehrfach auf dem Areal der Swissterminal AG in Frenkendorf BL nach den in einer Ladung Kaffee versteckten Drogen gesucht haben, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt. Sie wirft den Beschuldigten qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten die drei Anstalten getroffen, um Betäubungsmittel zu lagern, befördern und/oder auszuführen sowie zu besitzen, aufzubewahren und/oder auf andere Weise zu erlangen. Obwohl sie nie in Besitz des Kokains kamen, ist bereits das Treffen von Anstalten strafbar.

Den Container fanden die Beschuldigten nicht und er gelangte an seine Destination: das Nespresso-Werk in Romont FR, wie es in der Anklageschrift weiter heisst. Dort wurde das Kokain beim Ausladen gefunden und danach beschlagnahmt, wie die Freiburger Kantonspolizei damals mitgeteilt hatte.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft geht von grosser Gesundheitsgefährdung aus. Es gehe um 468 Kilo hochreines Kokain mit einem Strassenverkaufswert von knapp 60 Millionen Franken.

Die Beschuldigten sind inzwischen 31, 34 und 32 Jahre alt und albanische Staatsangehörige. Gemäss Anklage seien sie in Ungarn, Italien und Albanien wohnhaft, beim 32-Jährigen ist jedoch eine Aargauer Gemeinde als letzter Aufenthalt angegeben. Sie sollen mit weiteren, teilweise noch unbekannten Komplizen zusammengearbeitet haben.

Die drei Männer befinden sich teilweise seit Jahren in Haft, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Im Falle von Freisprüchen dürften ihnen erhebliche Entschädigungen zugesprochen werden. Auch etwaige ausgesprochene Strafen dürften durch diesen Umstand deutlich reduziert werden.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Verteidigenden werden ihre Argumente anlässlich der Hauptverhandlung vorbringen. Der Prozess ist auf sechs Tage angesetzt. Das Urteil wird am 12. Februar erwartet.

Kommentare

User #4066 (nicht angemeldet)

Spongebobshqipkopf beobachtet bei seiner natürlichen Tätigkeit

User #5483 (nicht angemeldet)

Ja klar, es gilt die Unschuldsvermutung. Und wenn überhaupt war alles für den Eigengebrauch......die bekommen sicher irgend ein "Sträfchen"(bedingt natürlich) und eine Riesen-Entschädigung...und lachen und aus.

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