Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung verabschiedet, die den Schweizer Palmöl-Import regelt. Dabei gibt es eine Obergrenze und einige Bedingungen.
Indonesien Palmöl
Indonesien ist der grösste Palmöl-Produzent der Welt. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat eine Verordnung zum Import von Palmölen aus Indonesien verabschiedet.
  • Das Kontingent dafür wurde erstmal auf 10'000 Tonnen rohes Palmöl festgelegt.
  • Die Importe sind dabei an Bedingungen wie die Nachhaltigkeit gebunden.
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Nun ist klar, unter welchen Bedingungen indonesisches Palmöl künftig in die Schweiz importiert werden darf. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung verabschiedet. Sie tritt in den nächsten Monaten gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen der Efta-Staaten in Kraft.

Dieses hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den moderaten Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Um die Umsetzung dieser Anforderung sicherzustellen, hatte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung erarbeitet.

Höchstens 10'000 Tonnen rohes Palmöl

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 57 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf ein, wie der Bundesrat mitteilte. Keine der Stellungnahmen habe den Verordnungsentwurf oder den zugrundeliegenden Mechanismus grundsätzlich abgelehnt.

Konkret darf ein Kontingent von insgesamt 10'000 Tonnen für rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl eingeführt werden. Dieses Kontingent wird über fünf Jahre schrittweise auf insgesamt 12’500 Tonnen erhöht. Innerhalb dieser Kontingente werden die Zölle nicht eliminiert, sondern lediglich um rund 20 bis 40 Prozent gesenkt.

Nachweis für Nachhaltigkeitsziele ist notwendig

In der Verordnung sind verschiedene Bedingungen für die Palmöl-Importe verankert. Für die Rückverfolgbarkeit darf dieses ausserdem nicht in grossen Tanks, sondern ausschliesslich in Behältnissen von maximal 22 Tonnen transportiert werden. Importeure müssen zudem einen Nachweis erbringen, der die Einhaltung der im Abkommen festgelegten Nachhaltigkeitsziele belegt.

Indonesien-Abkommen
Zollsenkungen sollen beim Palmöl nur dann gelten, wenn die nachhaltige Produktion nachgewiesen werden kann. - Keystone

Nur ein zertifizierter Importeur kann beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Gesuch um Genehmigung des Nachhaltigkeitsnachweises einreichen. Er verpflichtet sich bei der Zollanmeldung, dass auch die Ware jeder individuellen Sendung durch das jeweilige Zertifizierungssystem zertifiziert ist.

Freihandelsabkommen mit Indonesien wurde knapp angenommen

Das Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Indonesien war im vergangenen März von der Stimmbevölkerung angenommen worden. Trotz Empfehlung von Bundesrat und Parlament fiel das Ergebnis mit 51,7 Prozent relativ knapp aus.

Gegner und Befürworter sagten nach der Abstimmung, dass bei der Umsetzung des Abkommens nun genau hingeschaut werden müsse. Fragen zur Umwelt und Arbeitsbedingungen müssten künftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Der 265-Millionen-Einwohner-Staat Indonesien ist in den vergangenen Jahren zum grössten Palmölproduzenten der Welt aufgestiegen. Für die Produktion des Rohstoffs werden in Indonesien grossflächig Regenwälder gerodet.

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