Die Babymörderin Lucy Letby darf nicht gegen ihre lebenslange Haftstrafe Berufung einlegen. Das Gericht hat ihren Antrag abgelehnt.
Die inhaftierte Kindermörderin
Die 33-jährige Lucy Letby. - Cheshire Constabulary

Die britische Babymörderin Lucy Letby darf gegen ihre Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Berufung einlegen. Ein Gericht lehnte ihren Antrag am Freitag ab, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete.

Lebenslänglich für Babymörderin

Die frühere Krankenschwester war im vergangenen Jahr wegen Mordes an sieben Babys und des versuchten Mordes von sechs weiteren zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Gegen die Frau wurde die Höchststrafe verhängt, eine sogenannte «whole life order». Damit kommen die Verurteilten in der Regel nie wieder frei. Letbys Taten hatten für grosses Entsetzen in Grossbritannien gesorgt.

Wiederaufnahmeverfahren im Juni

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, die Morde zwischen Juni 2015 und Juni 2016 auf der Geburtsstation einer Klinik in der englischen Stadt Chester begangen zu haben. Letby hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Sie behauptete, die Kinder seien eines natürlichen Todes gestorben oder wegen falschen Verhaltens anderer.

Die Krankenschwester hatte der Nachrichtenagentur PA zufolge versucht, den Kindern auf unterschiedlichen Wegen zu schaden, etwa durch das Spritzen von Luft in die Blutbahn oder durch das Überfüttern mit Milch. Bei sechs weiteren Vorwürfen des versuchten Mordes war die Jury damals nicht zu einer Einigung gekommen. Zu einem Vorwurf des versuchten Mordes soll es am Manchester Crown Court im Juni ein Wiederaufnahmeverfahren geben.

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