Weil er einen unheilbar kranken Mann im Endstadium der Demenz immer weiter künstlich am Leben erhielt, soll ein Arzt in Deutschland Schmerzensgeld zahlen.
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Es kommt immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern im Krankenhaus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht in München sprach dem Sohn des inzwischen verstorbenen Patienten, am Donnerstag 40 000 Euro zu.
  • Der Sohn vertrat die Ansicht, der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten.
  • Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert.
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Das Oberlandesgericht in München sprach dem Alleinerben des inzwischen verstorbenen Patienten, seinem Sohn, am Donnerstag 40 000 Euro zu. Der Sohn hatte Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro und Schadenersatz für Behandlungskosten in Höhe von gut 50 000 Euro geltend gemacht.

Er vertrat die Ansicht, der Arzt habe seinen todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dem Betreuer am Leben erhalten. Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden seines Vaters nur verlängert.

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