Gericht

US-Gericht stärkt Briefwahl vor Zwischenwahlen

Keystone-SDA
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USA,

Das oberste Gericht der USA hat entschieden, dass Bundesstaaten Briefwahlstimmen auch dann noch zählen dürfen, wenn sie erst nach dem Wahltag eintreffen, sofern sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Die Richter kippten damit ein Urteil eines Berufungsgerichts, das eine entsprechende Regelung im Bundesstaat Mississippi für unvereinbar mit Bundesrecht erklärt hatte.

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Briefwahlunterlagen in den USA. Präsident Trump behauptet immer wieder, dass mehr Briefwahl-Abstimmungen zu Wahlbetrug führen werden. Foto: Matt Rourke/AP/dpa - keystone

Die Mehrheit des Gerichts entschied, dass Bundesgesetze zwar den Wahltag für Bundeswahlen festlegen, daraus aber keine Pflicht folgt, dass Briefwahlstimmen bis zu diesem Tag auch bei den Wahlbehörden eingehen müssen. Massgeblich sei, dass die Stimme spätestens am Wahltag abgegeben werde. Bis wann rechtzeitig abgeschickte Briefwahlstimmen noch berücksichtigt werden dürfen, könnten die Bundesstaaten selbst festlegen.

In Mississippi dürfen Briefwahlstimmen bis zu fünf Werktage nach der Wahl eingehen, wenn sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Nach Angaben des Gerichts gilt eine ähnliche Regelung in rund 30 Bundesstaaten.

Die Entscheidung fällt wenige Monate vor den Kongresswahlen, den sogenannten Zwischenwahlen, in eine Debatte über das US-Wahlrecht. US-Präsident Donald Trump dringt seit langem auf schärfere Regeln für Briefwahl und Wählerregistrierung, zentrale Teile seiner entsprechenden Dekrete wurden von Bundesgerichten jedoch blockiert. Auch der von Republikanern vorangetriebene SAVE America Act, der unter anderem strengere Nachweise der Staatsbürgerschaft bei der Registrierung zu Bundeswahlen vorsieht, steckt bislang im Senat fest.

Trump kritisierte das Urteil auf seiner Plattform Truth Social und erklärte, es mache die Verabschiedung des von ihm unterstützten SAVE America Act «wichtiger denn je». Er forderte ein weitgehendes Ende der Briefwahl mit Ausnahmen etwa für Militärangehörige, Kranke und Menschen mit Behinderung.

Kommentare

User #7337 (nicht angemeldet)

Sehr gut, jetzt hat der SVP-Traumboy schlechtere Karten.

User #4485 (nicht angemeldet)

Wir wählen in der Schweiz auch oft per Briefwahl. Auf den Wahlunterlagen steht ganz klar, wenn die Briefe spätestens bei der Post aufgegeben werden müssen, damit sie rechtzeitig ankommen und gezählt werden dürfen. Das ist Leuten mit normalem Verstand klar.

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