Zürcher Gericht spricht Vater von der Misshandlung der Tochter frei
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 30-jährigen Vater von der Misshandlung an der eigenen Tochter freigesprochen. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass er dem Kind das Bein gebrochen habe.

Die erstellten Gutachten hätten nicht bestätigen können, dass der 30-Jährige seiner Tochter Gewalt angetan habe. Die Oberschenkelverletzung könne nicht eindeutig auf eine Misshandlung zurückgeführt werden, teilte der Oberrichter am Freitag bei der Urteilsverkündung mit.
Auch dass er der Täter sei, sei nicht vorbehaltlos erwiesen. Denn das Mädchen habe sich während der mutmasslichen Tatzeit in der Obhut mehrerer Personen befunden.
Dem Vater wurde vom Gericht eine Genugtuung und eine Entschädigung für die 39 Tage, die er in Untersuchungshaft war zugesprochen.
Das Obergericht widerrief damit das Urteil der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Bülach. Dieses hatte zuvor den Vater schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.










