Gericht

Zürcher Gericht spricht Vater von der Misshandlung der Tochter frei

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 30-jährigen Vater von der Misshandlung an der eigenen Tochter freigesprochen. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass er dem Kind das Bein gebrochen habe.

Das Zürcher Obergericht sprach einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf frei, seiner Tochter den Oberschenkel gebrochen zu haben. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht sprach einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf frei, seiner Tochter den Oberschenkel gebrochen zu haben. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die erstellten Gutachten hätten nicht bestätigen können, dass der 30-Jährige seiner Tochter Gewalt angetan habe. Die Oberschenkelverletzung könne nicht eindeutig auf eine Misshandlung zurückgeführt werden, teilte der Oberrichter am Freitag bei der Urteilsverkündung mit.

Auch dass er der Täter sei, sei nicht vorbehaltlos erwiesen. Denn das Mädchen habe sich während der mutmasslichen Tatzeit in der Obhut mehrerer Personen befunden.

Dem Vater wurde vom Gericht eine Genugtuung und eine Entschädigung für die 39 Tage, die er in Untersuchungshaft war zugesprochen.

Das Obergericht widerrief damit das Urteil der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Bülach. Dieses hatte zuvor den Vater schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

Bauern trockenheit betrug heu
36 Interaktionen
Futter knapp
hund
1'559 Interaktionen
Einschläfern?

MEHR GERICHT

Russland
46 Interaktionen
Verstösse
135 Interaktionen
Für 90 Tage
Mandelieu-la-Napoule
Mandelieu-la-Napoule
20 Interaktionen
Eriwan

MEHR AUS STADT ZüRICH

1 Interaktionen
Zürich
Bettina Balmer
25 Interaktionen
Bettina Balmer
Sichergestellte Drogen
4 Interaktionen
Zürich