Gericht

    Zürcher Gericht spricht Vater von der Misshandlung der Tochter frei

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Zürich,

    Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 30-jährigen Vater von der Misshandlung an der eigenen Tochter freigesprochen. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass er dem Kind das Bein gebrochen habe.

    Das Zürcher Obergericht sprach einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf frei, seiner Tochter den Oberschenkel gebrochen zu haben. (Archivbild)
    Das Zürcher Obergericht sprach einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf frei, seiner Tochter den Oberschenkel gebrochen zu haben. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Die erstellten Gutachten hätten nicht bestätigen können, dass der 30-Jährige seiner Tochter Gewalt angetan habe. Die Oberschenkelverletzung könne nicht eindeutig auf eine Misshandlung zurückgeführt werden, teilte der Oberrichter am Freitag bei der Urteilsverkündung mit.

    Auch dass er der Täter sei, sei nicht vorbehaltlos erwiesen. Denn das Mädchen habe sich während der mutmasslichen Tatzeit in der Obhut mehrerer Personen befunden.

    Dem Vater wurde vom Gericht eine Genugtuung und eine Entschädigung für die 39 Tage, die er in Untersuchungshaft war zugesprochen.

    Das Obergericht widerrief damit das Urteil der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Bülach. Dieses hatte zuvor den Vater schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

    Mehr zum Thema:

    Weiterlesen

    Gender pay Cap
    180 Interaktionen
    Studie
    Lehrerin
    338 Interaktionen
    Gegen Störenfriede

    MEHR GERICHT

    Rupert Stadler
    Celle/Ingolstadt
    2 Interaktionen
    Dielsdorf
    Donald Trump
    11 Interaktionen
    Nach Verbannung
    2 Interaktionen
    Dielsdorf ZH

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    bezos
    207 Interaktionen
    Bezos-Prognose
    6 Interaktionen
    Einsprache erfolgreich