Gericht

US-Gericht: Sammelklage gegen Ricola wegen «irreführenden Angaben»

Julian Lämbgen
Julian Lämbgen

USA,

Eine Amerikanerin hat bei einem US-Gericht eine Klage gegen die Schweizer Firma Ricola eingereicht. Sie habe «irreführende Angaben zu ihren Produkten» gemacht.

Ricola
Ricola wartet wegen der hohen US-Zölle mit grösseren Investitionen ab. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ricola muss sich gegen eine Sammelklage vor einem US-Gericht verteidigen.
  • Eine Amerikanerin fordert einen Schadensersatz von 5 Millionen Dollar.
  • Das für «irreführende Angaben» auf der Verpackung des Bonbon-Herstellers.

Der Schweizer Bonbon-Hersteller Ricola muss ich vor einem US-Gericht gegen eine Sammelklage verteidigen. Eine Frau aus Illinois hat die Klage eingereicht, weil sie sich durch die Angabe auf der Verpackung «getäuscht» fühlt. Genauer gesagt, gehe es um den Slogan «Made with Swiss Alpine Herbs», welcher auf der Verpackung zu finden ist.

Mögen sie Ricola-Bonbons?

Ihr Anklagepunkt: Der Spruch wecke die Erwartung, dass die verschiedenen Kräuter eine heilende Wirkung haben. Jedoch ist nur der Inhaltsstoff Menthol für die Husten- und Halsschmerzlinderung verantwortlich. Für diese «Täuschung» verlangt die Amerikanerin einen Schadenersatz von fünf Millionen Dollar, schreibt der Tages-Anzeiger.

Vergleich von Ricola mit amerikanischen Bonbons

In der Klageschrift wird Ricola mit amerikanischen Bonbon-Herstellern verglichen. Dabei fällt auf, dass bei den Schweizer Bonbons Menthol nur auf der Rückseite als aktive Substanz deklariert wird. Bei den amerikanischen Herstellern wird der Inhaltsstoff jedoch jeweils klar auf der gesamten Verpackung als Hauptsubstanz vermarktet.

ricola gericht
Menthol ist für die Husten- und Halsschmerzenslinderung bei den Ricola-Bonbons verantwortlich. - keystone

Der Mentholgehalt ist jedoch bei allen Bonbons identisch. Die Klägerin hätte billigere Bonbons gekauft, hätte sie das gewusst. Das macht sie in ihrer Klage geltend.

Erfolgschance von Klägerin klein

Die Erfolgschancen der Klägerin werden als sehr gering eingeschätzt. In den USA kommt es in den letzten Jahren immer mehr zu Sammelklagen aufgrund von «irreführenden Angaben». Die Gerichte können die sich naiv stellenden Konsumentinnen und Konsumenten jedoch immer weniger erst nehmen.

Ricola äusserte sich nicht direkt zu der Sammelklage. Gegenüber dem Tages-Anzeiger liess die Firma aber verlauten, «jederzeit sämtliche Vorschriften korrekt eingehalten zu haben».

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