Mit aller Macht wehrt sich der ehemalige US-Präsident Donald Trump dagegen, persönliche Steuerdokumente dem Kongress übergeben zu müssen. Nun urteilt ein Gericht in der für Trump heiklen Rechtsfrage.
Eine Herausgabe der Steuerunterlagen an den Kongress wäre für Donald Trump heikel: Dort könnten gegebenenfalls Details veröffentlicht werden. Foto: Evan Vucci/AP/dpa
Eine Herausgabe der Steuerunterlagen an den Kongress wäre für Donald Trump heikel: Dort könnten gegebenenfalls Details veröffentlicht werden. Foto: Evan Vucci/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Rechtsstreit um die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an einen Ausschuss des Repräsentantenhauses eine Niederlage kassiert.

Der zuständige Bundesrichter Trevor McFadden wies Trumps Klage gegen die Herausgabe der Unterlagen ab. Auch frühere Präsidenten seien von Untersuchungen des Kongresses nicht ausgenommen, schrieb der Richter in einer 45 Seiten langen Urteilsbegründung. Mehrere US-Medien berichteten übereinstimmend, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, weil der Richter Trump zehn Tage eingeräumt habe, dagegen Berufung einzulegen.

Kritiker: Trump verbirgt etwas

Das Finanzministerium der Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden wies die Steuerbehörde IRS im Juli an, die Unterlagen an den Ausschuss zu übergeben. Im Widerspruch zu politischen Gepflogenheiten in den USA hatte der Immobilienunternehmer Trump seine Steuererklärung weder als Präsidentschaftskandidat noch nach seinem Einzug ins Weisse Haus öffentlich gemacht. Kritiker mutmassen daher, er habe etwas zu verbergen.

Trump wehrte sich auch gegen die Herausgabe an eine Staatsanwaltschaft in New York, die gegen ihn ermittelt. In dem Fall zog der Republikaner bis vor das Oberste Gericht in Washington, verlor dort aber. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterlagen inzwischen erhalten, allerdings dürften daraus keine Details öffentlich werden - es sei denn, es käme zu einem Prozess.

Eine Herausgabe an den Kongress wäre für Trump wohl heikler: Dort ist der Kreis der Zugriffsberechtigten etwas grösser und unter bestimmten Bedingungen könnten im Lauf der Untersuchung des Ausschusses ganz regulär Details veröffentlicht werden. Zudem dringt aus dem Parlament auch immer wieder Vertrauliches nach aussen.

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