Mit einem höchst ungewöhnlichen Thema hat sich der ehrwürdige Oberste Gerichtshof der USA am Mittwoch befasst: Mit dem Stinkefinger-Foto einer 14-jährigen Schülerin.
Brandi Levy
Brandi Levy - ACLU/AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Supreme Court prüft Grenzen der Redefreiheit für Schüler ausserhalb der Schule.

Der Fall der jungen Cheerleaderin Brandi Levy könnte viele zum Schmunzeln bringen. Es geht aber um die sehr wichtige Frage der Grenzen der Meinungsfreiheit - und die Frage, inwieweit Schulen Jugendliche für Äusserungen in den sozialen Netzwerken bestrafen können.

Levy hatte sich im Jahr 2017 vergeblich für das erste Cheerleader-Team ihrer Schule in Mahanoy City im Bundesstaat Pennsylvania beworben. Die Jugendliche, die dem zweite Cheerleader-Team angehörte, liess ihrem Frust daraufhin auf der Online-Plattform Snapchat freien Lauf: Sie veröffentlichte ein Foto von sich und einer Freundin mit in die Höhe gereckten Mittelfingern. Dazu schrieb sie: «Fuck die Schule, Fuck Softball, Fuck Cheer, Fuck alles.»

Die Trainer der Schülerin bekamen Wind von den Nachrichten - und warfen sie für ein Jahr aus dem Team. Dagegen zog die Jugendliche mit ihrer Familie vor Gericht. Sie argumentierte mit der in der Verfassung verankerten Redefreiheit und betonte, sie habe sich nicht auf dem Schulgelände befunden, als sie das Foto und die Nachricht veröffentlichte. Die Schule hätte sie deswegen nicht bestrafen dürfen.

Levy gewann in erster und zweiter Instanz, die Schulbehörden zogen daraufhin vor den Supreme Court in Washington. Sie verweisen auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1969: Damals war Schülern erlaubt worden, aus Protest gegen den Vietnamkrieg schwarze Bänder an den Armen zu tragen. Der Supreme Court erklärte zugleich aber Strafen gegen Schüler für rechtmässig, wenn deren Protest den Schulbetrieb schwer behindert.

Die Verfassungsrichter prüfen nun im Fall Levy, ob dieses Urteil auch für ausserhalb des Schulgeländes getätigte Äusserungen anwendbar ist. Die Schulbehörden von Mahanoy argumentieren, Schulen dürften Regeln für das Verhalten von Schülern auch ausserhalb des Schulgeländes aufstellen, wenn deren Verhalten Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben könnte. Die Grenze sei wegen der Verbreitung von Smartphones und des Fernunterrichtes während der Corona-Pandemie ohnehin nur noch künstlich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NachrichtenSnapchatGerichtTrainerProtestCoronavirus