Der mexikanische Drogenboss Joaquín «El Chapo» Guzmán ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen seine Verurteilung vorzugehen.
«El Chapo»
Der mexikanische Drogenboss Joaquin «El Chapo» Guzman nach seiner Gefangennahme Anfang 2014. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • «El Chapo» wurde im Juli 2019 zu lebenslanger Haft plus 30 Jahre verurteilt.
  • Nun erwägen seine Anwälte den Gang vor das höchste Gericht der USA.

Ein Gericht in New York lehnte am Dienstag eine Berufung im Fall «El Chapo» ab. Dies geht aus einer offiziellen Begründung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Ein Anwalt von Guzmán hatte zuvor argumentiert, dass das Urteil gegen seinen Klienten unter anderem wegen angeblichen Fehlverhaltens der Jury während des Prozesses und nicht angemessener Behandlung von «El Chapo» im Gefängnis nicht aufrechterhalten werden könne.

El Chapo Prosecution
Joaquín «El Chapo» Guzmán sitzt in der Mitte des Gerichtssaals am Tisch der Verteidigung. - keystone

Das Gericht in New York wies diese Argumente jedoch zurück. Die Anwälte von «El Chapo» kündigten an, nun den Gang vor das höchste Gericht der USA in Erwägung zu ziehen.

Lebenslange Haft plus 30 Jahre

«El Chapo», 25 Jahre lang Anführer des mächtigen Sinaloa-Kartells in Mexiko, sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado. Ein Gericht in New York hatte ihn im Juli 2019 zu lebenslanger Haft plus 30 Jahre verurteilt.

Eine Jury befand den heute 64 Jahre alten Guzmán in einem der grössten Drogenprozesse der amerikanischen Geschichte in allen zehn Anklagepunkten für schuldig – darunter Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain und Heroin sowie Geldwäsche und Schusswaffengebrauch.

Im vergangenen Jahr war auch seine Ehefrau Emma Coronel (32) in den USA zu 36 Monaten Haft verurteilt worden – unter anderem wegen Verschwörung zum Schmuggel der Drogen Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana in die USA, Verschwörung zu Geldwäsche und Verletzung von US-Sanktionen gegen Guzmán.

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