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    Nationalrat fordert erneut mehr Sicherheit im Online-Handel

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Nationalrat sorgt sich weiterhin um die Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten im Online-Handel. Obwohl der Bundesrat im Juni Gesetzesverschärfungen ankündigte, hat er am Montag erneut Änderungen des Gesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) gefordert.

    Online-Handel
    Der Nationalrat fordert erneut mehr Sicherheit im Online-Handel. - keystone

    Mit 139 zu 49 Stimmen bei sieben Enthaltungen nahm der Nationalrat fünf gleich lautende Motionen von Ratsmitgliedern aus den fünf grössten Fraktionen an.

    Mit dem Boom von ausländischen Online-Handelsplattformen sähen sich die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten immer häufiger mit unsicheren oder sogar gefährlichen Produkten konfrontiert. Diese könnten mit wenigen Klicks im Internet bestellt werden, schrieben die Motions-Urheberinnen und -Urheber.

    Der Mehrheit der Konsumenten sei nicht bewusst, dass Bestellungen bei ausländischen Plattformen nicht die gleichen Sicherheitsstandards böten wie ein in der Schweiz getätigter Kauf. Der Nationalrat hatte schon im April dieses Jahres eine ähnliche Motion angenommen.

    Der Bundesrat lehnte die fünf neuen Motionen ab und schrieb, bei mehreren hunderttausend Sendungen pro Tag seien an der Grenze nur Stichprobenkontrollen möglich. Diese hätten jedoch keine nachhaltige Wirkung, da lediglich das betreffende Produkt vom Markt genommen, nicht aber das Problem beim Hersteller grundsätzlich gelöst werden könne.

    Deshalb verfolge der Bundesrat einen Weg, der auf eine generelle Verbesserung abziele. Im Juni gab die Landesregierung bekannt, sie habe die Vernehmlassung für eine Revision des Produktesicherheitsgesetzes eröffnet.

    Diese Teilrevision sehe vor, dass für ausländische Onlineangebote eine Kontaktstelle auf Schweizer Boden vorhanden sei. Massnahmen gegen nicht konforme oder nicht sichere Produkte sollten damit leichter durchgesetzt werden können.

    Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, erst vor kurzem habe der Bundesrat der zuständigen Ständeratskommission eine Verschärfung des LMG vorgelegt. Dies im Sinn, dass Online-Webseiten – mit einem Kontaktpunkt in der Schweiz – gesperrt werden könnten, wenn sie immer wieder nicht konforme Waren anböten. Die fünf Motionen gehen nun noch in den Ständerat.

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