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Gericht: Trump macht verleumderische Aussagen in Missbrauchsprozess

Keystone-SDA
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USA,

Trump muss vor Gericht erneut einen Rückschlag einstecken: Weitere seiner Kommentare über Autorin E. Jean Carroll werden als verleumderisch eingeordnet.

Caroll
Eine New Yorker Geschworenenjury sieht es als erwiesen an, dass Donald Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 sexuell missbrauchte. - John Minchillo/AP/dpa

Nach der Verurteilung Donald Trumps wegen sexuellen Missbrauchs muss der ehemalige US-Präsident einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen. Ein Bundesrichter in New York entschied am Mittwoch, dass weitere Kommentare Trumps über die US-Autorin E. Jean Carroll verleumderisch seien.

Damit muss die Jury bei einem zweiten Prozess, der im Januar beginnen soll, lediglich über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.

Trump soll Caroll sexuell missbraucht haben

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Wegen dieser Feststellung seien auch weitere, bisher nicht verhandelte Aussagen Trumps, die Carroll der Lüge bezichtigen, als Verleumdung anzusehen, argumentierte der zuständige Bundesrichter.

Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin im Mai eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen. Kurz nach der Verurteilung machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde.

Prozess beginnt im Januar 2024

Als Grund nannte sie weitere Äusserungen Trumps. Der Beginn des Prozesses wurde vom Gericht vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt. Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 als Kandidat der Republikaner antreten will, mit Gerichten auseinandersetzen.

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