Neuer EDA-Reisehinweis: Hier kann das Sackmesser zum Problem werden
Georgien wird als Reiseziel beliebter. Nun weist das EDA auf eine rechtliche Besonderheit hin: Reisende sollten besser auf Sackmesser verzichten.

Seit gut eineinhalb Jahren ist Georgien für Schweizer Reisende einfacher erreichbar. Im April 2025 nahm die Ferienfluggesellschaft Edelweiss die Direktverbindung von Zürich nach Tiflis auf.
Die neue Strecke hat Bewegung in den Markt gebracht. Nach Angaben der Ferienfluggesellschaft wuchs der gesamte Markt zwischen Zürich und Tiflis 2025 gegenüber dem Vorjahr um 43 Prozent.
Die Verbindung läuft bis Ende Oktober, im Winter folgen einzelne Flüge, insbesondere über die Feiertage. Für Sommer 2027 sind derzeit erneut drei wöchentliche Verbindungen vorgesehen.
Mehrere Tausend zusätzliche Menschen seien dank der neuen Verbindung gereist. Inzwischen hat die Edelweiss das Angebot ausgebaut und fliegt im laufenden Sommerflugplan dreimal wöchentlich nach Tiflis.
Reise-Newsletter abonnieren
Interessieren Sie sich mehr für Hintergrundberichte, Reisereportagen und neue Ideen für den nächsten Trip statt für Wirtschaftszahlen der Airlines und Reiseveranstalter? Wollen Sie wissen, was in der vergangenen Woche auf der ganzen Welt passiert ist?
Dann abonnieren Sie den Best-Of-Newsletter von Travelnews.ch und lassen Sie sich immer samstags die besten Storys gratis ins E-Mail-Postfach liefern.
Vorsicht mit dem Sackmesser
Wer künftig nach Georgien reist, sollte einen neuen Hinweis des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beachten.
Unter den «Besonderen rechtlichen Bestimmungen» weist das EDA neu darauf hin: Das Mitführen gewisser Waffen und Messer ist verboten und strafbar. Ausdrücklich als Beispiel genannt werden auch Sackmesser.

Reisenden wird empfohlen, generell auf solche Gegenstände zu verzichten. Oder sich vor der Abreise bei der georgischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften zu informieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst auf «Travelnews.ch» publiziert.












