Krieg

Müssen gestrandete Reisende zusätzliche Ferientage beziehen?

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Zürich,

Viele Reisende sitzen wegen des Iran‑Kriegs im Ausland fest – was bedeutet das für ihren Job? Travelnews klärt auf.

Reisende
Gestrichene Flüge aufgrund des Iran-Kriegs führen dazu, dass zahlreiche Reisende ihre Ferien unfreiwillig verlängern müssen. - Adobe Stock

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Iran-Krieg hält viele Reisende im Ausland fest.
  • In der Schweiz müssen Betroffene meist Ferientage oder unbezahlten Urlaub nehmen.
  • Ausnahme: Geschäftsreisen – Firmen bieten oft Homeoffice oder Sonderurlaub an.

Der Iran-Krieg bringt die Ferienplanung vieler Reisender durcheinander. Tausende Touristinnen und Touristen – darunter auch Schweizer Reisende – sitzen wegen gestrichener Flüge fest. Und können nicht wie geplant nach Hause zurückkehren.

Für viele stellt sich deshalb die Frage: Müssen sie zusätzliche Ferientage einsetzen, wenn sie wegen der Eskalation im Nahen Osten im Ausland festsitzen?

Arbeitsrechtlich ist die Lage in der Schweiz klar – und für Betroffene nicht unbedingt erfreulich. Wer aus den Ferien nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehre, habe arbeitsrechtlich «Pech». Das sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, gegenüber SRF. «Das Risiko, dass ich rechtzeitig wieder zu meiner Arbeitsstelle erscheine, trage ich selber», so Rudolph.

Bist du schon mal im Ausland gestrandet?

Konkret bedeutet das: Wer wegen gestrichener Flüge länger im Ausland bleiben muss, hat oft keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die zusätzlichen Abwesenheitstage. Betroffene müssen zusätzliche Ferientage beziehen, unbezahlten Urlaub nehmen oder mit dem Arbeitgeber eine andere Lösung finden.

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Ausnahme bei Geschäftsreisen

Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Geschäftsreisen. Wenn jemand im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs ist und wegen Flugausfällen nicht zurückkehren kann, liegt das Risiko beim Unternehmen. In diesem Fall müssen Betroffene in der Regel keine Ferientage einsetzen.

In der Praxis versuchen derweil viele Firmen, pragmatische Lösungen zu finden. Arbeitnehmerorganisationen rufen Arbeitgeber zu Flexibilität auf. Die Gewerkschaft Angestellte Schweiz empfiehlt etwa, Möglichkeiten wie Homeoffice, Sonderurlaub oder flexible Arbeitszeiten zu prüfen.

Flughafen
Gestrandete Reisende müssen oft zusätzliche Ferientage oder unbezahlten Urlaub nehmen. - keystone

Für gestrandete Reisende bedeutet das: Ein rechtlicher Anspruch auf zusätzliche freie Tage besteht meist nicht. Doch mit etwas Entgegenkommen auf beiden Seiten lässt sich die Situation häufig lösen. Vorausgesetzt, man informiert den Arbeitgeber frühzeitig und bleibt in Kontakt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst auf «Travelnews.ch» publiziert.

Kommentare

User #4444 (nicht angemeldet)

Die Unternehmen sind nicht verantwortlich für die gestrandeten Mitarbeiter

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