Rechtsschutz: Kündigung erhalten – muss ich aus Wohnung raus?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Ein Brief im Briefkasten und plötzlich steht alles auf dem Kopf. Diese drei Dinge musst du sofort wissen, wenn dir die Vermieterin kündigt.

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Rechtsschutz: Mit drei Schritten kannst du gegen die Kündigung deiner Wohnung vorgehen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigung erhalten – was tun?
  • Prüfe das Formular: Fehler machen die Kündigung nichtig.
  • Verpasse nie die 30-Tage-Frist zur Anfechtung.

Du kommst nach Hause, öffnest deinen Briefkasten und findest ein eingeschriebenes Schreiben mit amtlichem Formular. Die Vermieterin kündigt dir die Wohnung. Schock, Panik, Fragen über Fragen.

Erstmal tief durchatmen. Denn: Du hast Rechte.

Schritt 1: Formular prüfen

Eine Kündigung von Wohn- oder Geschäftsräumen muss auf einem amtlich genehmigten Formular zugestellt werden. Ein normaler Brief reicht nicht aus, und sind diese Formalitäten nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig. Das heisst: Rechtlich gesehen existiert sie schlicht nicht.

Bei Verheirateten gilt ausserdem: Die Vermieterschaft muss beiden Eheleuten separat ein amtliches Formular zustellen, auch wenn nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet hat.

Schritt 2: Die 30-Tage-Frist im Blick behalten

Du hast 30 Tage Zeit ab Erhalt der Kündigung, um zu reagieren. Verpasse auf keinen Fall diese 30-tägige Frist. Es reicht nicht, wenn du bei der Vermieterschaft gegen die Kündigung protestierst, du musst innert der Anfechtungsfrist an die Schlichtungsbehörde gelangen.

Schritt 3: Wohnungssuche sofort starten

Auch wenn du die Kündigung anfichst: Beginne unverzüglich mit der Wohnungssuche. Für eine allfällige Erstreckung des Mietverhältnisses prüft die Schlichtungsbehörde, ob du dich darum bemüht hast, eine neue Wohnung zu finden. Halte schriftlich fest, wann du dich für welche Wohnung interessiert hast.

Unser Tipp an dich: Kündigung immer auf Formfehler prüfen. Die 30-Tage-Frist zur Anfechtung nie verpassen.

Parallell solltest du sofort mit der Wohnungssuche beginnen. Das kann bei der Frage zur Erstreckung sehr wichtig sein.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #3380 (nicht angemeldet)

Es ist nicht Dein, also wirst Du raus müssen! Irgendwann. Ansonsten kauf Dir was, und komme mit den Anforderungen einer Kollektivgemeinschaft klar, sonst bleibt nur noch der Kauf eines Eigenheimes, aber das dürfte in der Schweiz so langsam aber sicher zur Seltenheit gehören. Ihr habt es wirklich sehr schön - sarkasmus off!

User #2116 (nicht angemeldet)

Ein Artikel einer Rechtsschutzversicherung und sagt, man findet den Eingeschriebenen Brief im Briefkasten. Das geht aber nur, wenn man bereits im Voraus die Ankündigung dafür erhalten hat, und den Dienst benutzt, dass das Einschreiben trotz Abwesenheit zugestellt werden soll. Wenn es kein Einschreiben ist, welches 100% vom Empfänger entgegengenommen werden muss. Also ist man schon vorgewarnt, wenn ein Einschreiben von der Verwaltung kommt. Auch wäre es schön, wenn in der Werbung, äh im Artikel auch stehen würde, wie lange z.B. die Kündigungsfrist sein muss / darf.

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