Rechtsschutz: Kündigung erhalten? Das kannst du tun
Du hast die Kündigung im Briefkasten und Panik bricht aus. Doch was viele nicht wissen: Es gibt klare Regeln – und Chancen, sich zu wehren.

Das Wichtigste in Kürze
- Vermieter müssen mit dem amtlichen Formular kündigen.
- Du kannst sie innert 30 Tagen anfechten.
- Härtefälle können zu einer Verlängerung führen.
Wenn dein Vermieter dir kündigt, muss er das schriftlich und mit einem offiziellen Formular tun. Wenn er das nicht so gemacht hat, dann ist die Kündigung ungültig.
Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen drei Monate. Als Mieterin oder Mieter hast du das Recht, eine Kündigung bei der Schlichtungsstelle anzufechten – zum Beispiel, wenn der Grund nicht nachvollziehbar oder missbräuchlich ist.
Auch bei gerechtfertigter Kündigung gibt es Schutz: In besonderen Härtefällen kannst du eine Verlängerung verlangen.
Lass dich von einer Kündigung nicht überrumpeln. Es lohnt sich, rasch zu handeln und rechtliche Beratung einzuholen – deine Chancen stehen gut.