Rechtsschutz: Krank an freiem Tag – darf Arbeitgeber Tag abziehen?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Nervig: Krank sein an einem freien Tag! Zugleich stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Tag überhaupt abziehen darf oder nicht. Wir erklären.

Symbolbild Rechtsschutz
Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Was das rechtlich bedeutet, hängt von der Situation ab. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sind Arbeitnehmer und an einem freien Tag erkrankt?
  • In einem solchen Fall darf Ihr Arbeitgeber die Stunden nicht abziehen.
  • Anders sieht es bei regulären Arbeitstagen aus.

Was passiert, wenn Sie an einem freien Tag krank werden und Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Tag einfach abzieht? Ist das rechtlich zulässig?

Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht korrekt. Wenn ein Arbeitnehmer für einen freien Tag krankgeschrieben ist, dürfen keine Stunden abgezogen werden. Der freie Tag bleibt bestehen, und die Krankheit darf diesen nicht beeinflussen.

Sind Sie oft krank?

Ist eine Person nach dem Schweizerischem Obligationenrecht angestellt, so hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn auch bei Krankheit weiterzuzahlen. Dies gilt sowohl für Arbeitstage als auch für festgelegte Freitage.

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Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, ob der Arbeitgeber Krankheitstage an den freien Tagen abziehen darf. - zVg

Wenn Sie jedoch an einem regulären Arbeitstag erkranken, hängt es von den vertraglichen Vereinbarungen ab, ob der Arbeitgeber Ihnen Stunden abziehen darf. In vielen Arbeitsverträgen ist eine sogenannte Karenzfrist geregelt.

Diese Frist besagt, dass während der ersten Tage einer Krankheit keine Lohnfortzahlung erfolgt, oder die Stunden entsprechend verrechnet werden können. Allerdings muss eine solche Vereinbarung explizit im Arbeitsvertrag stehen.

Ein ärztliches Attest ist ratsam

Zusätzlich ist auch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz vorschreibt, dass Krankheitstage als solche behandelt werden müssen und nicht als reguläre Freitage oder Urlaubstage verrechnet werden dürfen.

Das bedeutet, dass auch Urlaubstage, die durch Krankheit unterbrochen werden, nicht als genommene Ferientage gelten. Falls ein Arbeitnehmer also während eines Urlaubs krank wird, müssen die Tage, an denen er krankgeschrieben ist, später als Urlaubstage nachgeholt werden.

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Erkranken Sie an einem freien Tag, lohnt es sich, ein ärztliches Attest einzuholen. - Depositphotos

Es ist ratsam, im Krankheitsfall stets ein ärztliches Attest einzureichen, insbesondere wenn Sie an einem freien Tag erkranken. Dies schützt Sie vor möglichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und sichert Ihren Anspruch auf korrekte Abrechnung der Arbeits- und Krankheitstage.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #5047 (nicht angemeldet)

Wir hatten mal einen Spezialisten im Team der brauchte es immer wieder fertig nach dem Urlaub grinsend mit eine Arztzeugnis aufzutauchen, so dass wir alle für weiter 14 Tage seine Arbeit erledigen durften.

User #5187 (nicht angemeldet)

soll machen was er will ich kan auch rechnen und mache es wieder gut

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