Betreutes Wohnen: Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen
Wer kein betreutes Wohnen in Anspruch nehmen will, kann die eigenen vier Wände altersgerecht umgestalten. Der Staat fördert dies auf mehrfache Weise.

Das Wichtigste in Kürze
- Betreutes Wohnen: Schweizer Kantone bieten individuelle Zuschüsse für Umbauarbeiten.
- Energetische Sanierungen senken die Energiekosten.
Für viele Menschen ist betreutes Wohnen die erste Wahl: Sie ziehen in eine komplett barrierefreie, neue Wohnung und nehmen verschiedene Betreuungsleistungen in Anspruch.
Andere wiederum möchten lieber in den vertrauten eigenen vier Wänden und der gewohnten Umgebung bleiben. Sie können dann Förderprogramme in Anspruch nehmen, um ihre Wohnung barrierefrei umzubauen.
Die Förderprogramme der Kantone
Laut einer Studie der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur sind nur elf Prozent der Schweizer Wohnungen vollständig barrierefrei. Wenn Sie also im höheren Alter in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken über Umbaumassnahmen machen. Ebenso wichtig ist die Planung der Finanzierung, da solche Umbauten sehr teuer sein können.
Die erste Anlaufstelle ist der eigene Kanton. Die konkreten Angebote unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Viele Kantone gewähren direkte Zuschüsse in bestimmter Höhe zu konkreten Umbaumassnahmen.
Im Kanton Zürich können Hausbesitzer über das kantonale Förderprogramm Energie, das Teil des nationalen Gebäudeprogramms ist, Fördergelder beantragen. Ein typisches Beispiel ist der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe.

Der Kanton Graubünden bietet als Beispiel Zuschüsse für Holzheizungen oder Nahwärmeverbunde, die fossile Heizsysteme ersetzen.
Andere bieten zinslose oder zinsgünstige Darlehen an. Es empfiehlt sich, mit dem eigenen Kanton Kontakt aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Gut zu wissen: Die Kosten für die Umbauarbeiten können in vielen Kantonen steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Arbeit fallen diese beispielsweise unter Liegenschaftsunterhalt oder unter ausserordentliche Krankheitskosten.
Weitere öffentliche Förderprogramme
Auch einzelne Gemeinden unterstützen barrierefreie Umbauten. Für einen Antrag müssen jedoch konkrete Pläne vorgelegt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um den barrierefreien Umbau des Badezimmers handeln, um Stürze zu vermeiden. Auch der Einbau eines Treppenlifts oder der rollstuhlgerechte Umbau von Türen und Durchgängen ist möglich.

Bei der Planung hilft die Organisation Procap, die Menschen mit Behinderungen aller Art vertritt. Sie berät auch Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren bei altersgerechten Umbauten und bei der Antragstellung.
Förderprogramme der Versicherungen und Krankenkassen
Auch die AHV und die IV bieten bei entsprechender Bedürftigkeit Zuschüsse zu barrierefreien Umbauten und Hilfsmitteln. Das Gleiche gilt für die eigene Krankenkasse. Es lohnt sich also in beiden Fällen, einen Beratungstermin vor Ort zu vereinbaren. Das qualifizierte Personal kann Auskunft geben und beraten, welche Anträge die grössten Erfolgsaussichten haben.

In der Schweiz gibt es zudem immer mehr Architekturbüros, die auf barrierefreie Umbauten spezialisiert sind. Sie können konkrete Tipps zu den Möglichkeiten in der eigenen Immobilie geben und beispielsweise sagen, ob ein Treppenlift infrage kommt. Meist wissen sie auch, welche Fördermöglichkeiten es in der eigenen Gemeinde und im Kanton gibt.
Betreutes Wohnen: Energetische Sanierungen berücksichtigen
Ältere Menschen frieren tatsächlich schneller als junge. Dies liegt an altersbedingten Veränderungen, wie einem verlangsamten Stoffwechsel. Das bedeutet auch, dass sie in der Regel mehr Energie verbrauchen, weil die Heizung länger und stärker laufen muss.

Wenn Sie in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, sollten Sie neben barrierefreien Umbauten auch energetische Sanierungen in Betracht ziehen. So sparen Sie auf lange Sicht viel Geld durch niedrigere Heizkosten. Energetische Sanierungen werden seit 2010 vom Bund und den Kantonen mit dem sogenannten Gebäudeprogramm gefördert. Es lohnt sich, auch diese Fördermittel zu berücksichtigen.
Betreutes Wohnen oder Umbauten: Kosten kalkulieren
Sie sollten immer langfristig planen. Rechnen Sie aus, welche Kosten Ihnen nach Abzug aller Fördermittel selbst entstehen. Vergleichen Sie diese dann mit den Kosten für betreutes Wohnen.
Wenn beispielsweise ein Eigenanteil von 30'000 Franken für Sie übrig bleibt, könnten Sie davon mehrere Jahre betreutes Wohnen mit seinen Vorteilen finanzieren. Ob diese Vorteile oder der Verbleib im eigenen Heim für Sie wichtiger sind, müssen Sie selbst entscheiden.