«Areal Station Wabern» geht in die öffentliche Mitwirkung

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Köniz,

Die Planungsinstrumente zur Entwicklung des Areals Station Wabern liegen vor. Jetzt startet die öffentliche Mitwirkung zum rund um den Bahnhof Wabern gelegenen Areal. Die Unterlagen werden vom 25. April bis 1. Juni 2018 öffentlich aufgelegt.

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Der Könizer Gemeinderat hat die folgenden Planungsinstrumente für die Änderung der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben: Nutzungsplanänderung, besondere Vorschriften, Baulinienplan, Bebauungs- und Erschliessungskonzept sowie der Raumplanungsbericht.

Dynamische Siedlungsentwicklung im Umfeld

Rund um den Bahnhof im Zentrum von Wabern hat in den letzten Jahren eine dynamische Siedlungsentwicklung eingesetzt. Mit der Realisierung der Überbauung „Quellfrisch“ auf dem ehemaligen Brauereiareal wurden rund 100 neue Wohnungen und über 15'000 Quadratmeter Gewerbeflächen erstellt. Die geplante Überbauung Morillon soll im Endausbau Raum für rund 2'000 Einwohnerinnen und Einwohner bieten. Gleichzeitig wurden 2016/17 die Dorf- und die Kirchstrasse saniert und Tempo-30 eingeführt. Zudem plant die BLS den Doppelspurausbau zwischen Kehrsatz Nord und dem Frischingweg. Der Spatenstich hierzu erfolgt am 26. April 2018. Die Verdichtung auf den Viertelstundentakt ist bereits erfolgt.

Das heute unternutzte, zentral gelegene Areal Station Wabern ist ein wichtiger Teil dieser dynamischen Entwicklung. Aus diesem Grund kommt seiner Aufwertung eine besondere Bedeutung zu. Auch im Sinne der generell angestrebten Siedlungsentwicklung nach innen hat die Gemeinde ein Interesse an der Schaffung einer städtebaulich hochwertigen, dichten und sozial durchmischten Siedlung.

Planung seit 5 Jahren

Um eine qualitativ hochwertige Entwicklung zu erreichen und auch langfristig zu sichern, hat die Gemeinde seit dem Jahr 2013 ein mehrstufiges Entwicklungs- und Planungsverfahren durchgeführt. Dies unter der Beteiligung verschiedener Fachplaner sowie der hauptsächlich betroffenen Grundeigentümerschaften. Die planerische Umsetzung des Vorhabens erfolgt in drei Stufen: Masterplan, Bebauungs- und Erschliessungskonzept sowie Änderung der baurechtlichen Grundordnung.

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