Abstimmungen 25. November 2018
Am 25. November 2018 geben die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiningen für mehrere Vorlagen ihre Stimme ab.

Am 25. November 2018 geben die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiningen für mehrere Vorlagen ihre Stimme ab:
Vorlagen auf Bundesebene
- Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative):
Formulierung: Wollen Sie die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" annehmen?
Beschreibung: Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.
- Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
Formulierung: Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) "Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten" annehmen?
Beschreibung: Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich.
- Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)
Formulierung: Wollen Sie die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" annehmen?
Beschreibung: Die Selbstbestimmungsinitiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf neue Art lösen. Und zwar so: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem abgeschlossenen internationalen Vertrag, so geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative dem Vertrag vor (ausser bei sogenannt zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie z. B. das Folterverbot). Dann muss der internationale Vertrag mit den beteiligten Staaten neu verhandelt werden, und wenn dies nicht gelingt, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, dann sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.
Vorlagen auf Verbandsebene
- Zweckverband Spital Limmattal
Formulierung: Wollen Sie folgende Vorlage annehmen? Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 65'000'000.00 für den Neubau und die Ausrüstung des Pfelgezentrums Spital Limmattal inklusive Tageszentrum und Rehabilitationsgeschoss.
Beschreibung: Die Vorlage in Kürze
Weiterhin ein spezialisiertes Pflegezentrum für die Bevölkerung des Limmattals
Das Pflegezentrum Spital Limmattal ist für die zehn Trägergemeinden des Limmattals mit seinen spezialisierten Angeboten im Bereich komplexer und palliativer Pflegesituationen, demenzieller Erkrankungen, Übergangspflege und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige ein zentrales und ergänzendes Element in der Gesundheitsversorgung der Region.
Der Spitalverband Limmattal betreibt heute ein Akutspital mit 188 sowie ein Pflegezentrum mit 126 Betten und ist Arbeitgeber für rund 1‘400 Personen.
Das Pflegezentrum steht der Bevölkerung seit nunmehr drei Jahrzehnten rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Letztes Jahr beanspruchten 233 Bewohnende während 46‘338 Pflegetagen die professionelle, breit gefächerte pflegerische und medizinische Betreuung im Pflegezentrum.
Zeitgemässe Infrastruktur und Prozessoptimierung
Um auch in Zukunft die pflegerischen und medizinischen Leistungen sicherstellen zu können, ist ein Neubau des Pflegezentrums unumgänglich. Die Bausubstanz und der Infrastrukturbereich des Pflegezentrums (Lüftungs-, Wasser-, sowie Elektroleitungen) sind veraltet. Die über dreissigjährigen Gebäude-und Raumstrukturen entsprechen nicht mehr den sich rasch verändernden Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner und den Anforderungen einer zeitgemässen Pflege und Betreuung. In einem Neubau können die beschriebenen Defizite behoben, die betrieblichen Abläufe optimiert und den heutigen Pflegekonzepten angepasst werden. Ausserdem wird die Wirtschaftlichkeit des Pflegezentrums gesteigert.
Das geplante Bauprojekt sieht einen fünfgeschossigen Neubau im Nordwesten des neuen Spitals vor. Der Neubau wird in Form einer Erweiterung des neuen Spitals, mit gleicher Struktur und Fassade, realisiert. Das bestehende Pflegezentrum wird nach Bezug des Neubaus vollständig rückgebaut. Die Einbett- und Zweibett-Zimmer der Pflegestationen sind den heutigen Patientenbedürfnissen angepasst und verfügen in Zukunft alle über eigene Nasszellen. Mittels modernen Elektro- und Lüftungsanlagen werden die heutigen Standards und Sicherheitsanforderungen an die Haustechnik erfüllt. Das oberste Geschoss ist für den zukünftigen Betrieb einer stationären Rehabilitation vorgesehen. Die logistische Versorgung des Pflegezentrums ist weiterhin durch das neue Akutspital gewährleistet, sodass das vorliegende Projekt über keine eigene Küche, Wäscherei, Lager und weitere logistische Infrastruktur verfügt.
Demografische und pflegerische Entwicklung berücksichtigt
Für die nächsten zehn Jahre wird von einer leichten Zunahme der Gesamtbevölkerung sowie einer weiter steigenden Lebenserwartung ausgegangen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Alterung der Bevölkerung und der zunehmend ambulanten Betreuungsformen ist mit einem konstanten oder leicht steigenden Bedarf an Pflegeplätzen im Bezirk Limmattal zu rechnen.
Diesen Trends wurde bei der Dimensionierung des neuen Pflegezentrums Rechnung getragen und es werden gegenüber heute keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen.
Finanzierung gesichert
Die gültige Gesetzeslage ermöglicht dem Zweckverband die selbstständige Finanzierung des Projekts über Eigenmittel und Fremdkapital. Dies bedeutet, dass die Gemeinden kein Fremdkapital zur Verfügung stellen müssen.
Das Pflegezentrum erwirtschaftet über die gesamte Lebensdauer einen Gewinn. Aufgrund der heutigen Ausgestaltung der Pflegefinanzierung müssen die zehn Gemeinden allerdings in den ersten 20 Jahren Kosten von gesamthaft CHF 14 Mio. mittragen.
Zusätzliche Betten für die Stadt Schlieren
Gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Pflegezentrums am Spital Limmattal plant die Stadt Schlieren die Schliessung des Alterszentrums Sandbühl. Als Ersatz wird zurzeit ein zentrumsnahes Projekt an der Badenerstrasse für Menschen mit geringerer Pflegebedürftigkeit geplant. Als Ersatz für Betreuungsplätze für Menschen mit komplexeren Pflegesituationen bestellt die Stadt Schlieren zusätzlich zu ihrem bisherigen Kontingent 24 weitere Pflegeplätze im Pflegezentrum. Diese werden von der Stadt Schlieren finanziell vollständig abgegolten und belasten die anderen Gemeinden des Spitalverbands nicht.
Zusätzliches Geschoss für Rehabilitation
Die integrierte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird zukünftig immer wichtiger werden. Der Spitalverband Limmattal ist dabei mit seinen Angeboten schon weit fortgeschritten. Im neuen Pflegezentrum soll ein zusätzliches Geschoss realisiert werden, welches rehabilitative Leistungen voll integriert und ergänzend in die Angebote des Akutspitals einbringt. Dazu besteht eine Kooperation mit der RehaClinic AG (Zurzach), welche bereits im Neubau des Akutspitals etabliert wurde.
Das gesamte Geschoss wird der RehaClinic AG vermietet und trägt sich über die entsprechenden Ein-nahmen selbst. Die Gemeinden werden dadurch finanziell nicht zusätzlich belastet.
Urnenabstimmung im Spitalverbandsgebiet
Da es sich um eine Vorlage für das Pflegezentrum handelt, sind gemäss Artikel 12 der Statuten nur Gemeinden stimmberechtigt, welche am Pflegezentrum beteiligt sind. Dies umfasst zehn Spitalverbandsgemeinden des Limmattals. Dänikon ist nicht am Pflegezentrum beteiligt und somit nicht stimmberechtigt.
Wenn eine Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung der zehn Spitalverbandsgemeinden dem beantragten Neubau mit einem Bruttokredit von CHF 65 Mio. an der Urne zustimmt, gilt die Vorlage nach den gültigen Statuten als angenommen.
Die beantragte Gesamterneuerung des Pflegezentrums Spital Limmattal gewährleistet eine zukunftsgerichtete und integrierte, qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung im Limmattal mit spezialisierten Angeboten der Langzeitversorgung. Sie ist unverzichtbar für einen nachhaltigen und langfristig gesicherten Betrieb des Pflegezentrums.
Vorlagen auf kommunaler Ebene
- Neubau Reservoir "Gubrist“, Weiningen, inkl. seinen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen
Formulierung: Zustimmung zum Neubau Reservoir „Gubrist“, Weiningen, inkl. seinen betriebsnotwendigen Anlagen/Ausstattungen zwecks Belieferung der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstringen mit Trink-/ Brauch-/Löschwasser und Genehmigung eines hierfür benötigten Kostenanteils in der Höhe von (brutto) Fr. 3‘330‘750.— sowie eines Zusammenarbeitsvertrags mit der Gemeinde Unterengstringen.
Beschreibung
Die der Abstimmungsfrage zu Grunde liegenden Anträge lauten:
Zwecks Bewerkstelligung einer einwandfreien Versorgung der hochgelegenen Siedlungsgebiete von Weiningen und einem Teilgebiet von Unterengstringen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, wird nach den Vorgaben des hierfür erstellten Bauprojekts vom 16. Juli 2018 auf dem Hügelzug des Gubrists im Gebiet „Holeeberen" (Grundstück Kat.-Nr. 3307 [alt Kat.-Nr. 2675]), Weiningen, ein neues Reservoir inklusive seiner betriebsnotwendigen Anlagen und Ausstattungen realisiert.
Von den für die Umsetzung von Ziff. 1 resultierenden Ausgaben im Umfang von insgesamt Fr. 3‘870‘000.— wird Kenntnis genommen. Die Summe der diesbezüglich zu genehmigenden Kredite erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Entwicklung der Teuerung nach Baupreisindex zwischen Juli 2018 (Baupreisindex Hochbau 98.9 / Baupreisindex Tiefbau 99.7 [Oktober 2015 = 100]) und der effektiven Ausführung der Bauarbeiten.
Unter Vorbehalt einer sachlich gleichlautenden Beschlussfassung durch die Gemeinde Unterengstringen, genehmigt die Gemeinde Weiningen für die Umsetzung von Ziff. 1 einen Kostenanteil von Fr. 3‘330‘750.— zulasten der Investitionsrechnung Gemeinde Weiningen. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag, das heisst ohne Abzug allfälliger Staatsbeiträge.
Der Gemeinderat Weiningen wird ermächtigt, die erforderlichen finanziellen Mittel zu beschaffen, falls notwendig mittels Aufnahme eines entsprechenden Kredits bei einem Finanzierungsinstitut.
Der unter den Gemeinderäten Weiningen und Unterengstringen abgeschlossene Zusammenarbeitsvertrag betreffend „Neubau und anschliessender Betrieb des Reservoirs Gubrist, Weiningen, mit Abgabe von Trink-, Brauch- und Löschwasser aus diesem Reservoir in die Leitungsnetze der Wasserversorgungen von Weiningen und Unterengstringen", wird genehmigt.