Grossratskommission will Firmen nicht von Kirchensteuer befreien

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die vorberatende Grossratskommission will Unternehmen im Kanton Bern nicht von den Kirchensteuern befreien. Sie lehnt den Vorschlag der Regierung ab, dass künftig nur noch juristische Personen mit einem Gewinn von über 700'000 Franken die Steuer entrichten.

Unternehmertum und Religion: Im bernischen Grossen Rat wird im März darüber debattiert, ob ein Grossteil der Berner Firmen von der Kirchensteuer befreit werden soll. (Symbolbild)
Unternehmertum und Religion: Im bernischen Grossen Rat wird im März darüber debattiert, ob ein Grossteil der Berner Firmen von der Kirchensteuer befreit werden soll. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Mit dem Vorschlag der Regierung würden 97 Prozent der Berner Unternehmen von der Kirchensteuer befreit. Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird den Vorschlag voraussichtlich in der Frühlingsession Anfang März behandeln.

Heute bezahlen juristische Personen im Kanton Bern Kirchensteuern für die drei Landeskirchen. Im Gegensatz zu den natürlichen Personen können juristische Personen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Kirchensteuer befreien.

Ein vom Grossen Rat überwiesener Vorstoss möchte dies ändern. Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten zu Weiterentwicklung der Kirchensteuern geprüft und legt einen entsprechenden Bericht vor.

Die Kantonsregierung favorisiert die Variante mit einer Freigrenze von 700'000 Franken. Die Unternehmen könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten.

Gewinnstarke Unternehmen sollen jedoch weiterhin Steuern bezahlen, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Die soziale Verantwortung stand bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Vordergrund.

Vor der Frühlingssession hat sich die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen mit den verschiedenen Varianten beschäftigt. Sie möchte beim Status Quo bleiben, wie sie am Dienstag mitteilte.

Kirchgemeinden finanzierten mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung.

Diese Leistungen seien von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Deshalb lehnt die Kommission eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen ab.

Auch wenn eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700'000 Franken eingeführt würde, wie es der Regierungsrat vorschlägt, erachtet eine Mehrheit der Kommission die Einbussen für die Kirchgemeinden als zu hoch.

Eine Minderheit der Kommission stellt sich hinter den Vorschlag des Regierungsrates und befürwortet die Einführung einer Freigrenze.

Der Regierungsrat hat angesichts der religiösen Diversität auch alternative Varianten geprüft, wie die Steuereinnahmen verwendet werden könnten. Er verzichtete aber darauf, dem Grossen Rat einen Vorschlag dazu zu machen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt nun, dass mit einem Teil der Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen gesellschaftlich relevante Projekte von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiösen Organisationen unterstützt werden sollen.

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