Volketswil

Schlitzaktion gegen «illegale Entsorger» in Volketswil

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Wie die Gemeinde Volketswil schreibt, plant sie in 2023 fünf solcher Schlitzaktionen, um die illegale Müllentsorgung zu bekämfen.

Volketswil
Die Umgebung von Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

«Ziel dieser Aktion ist, die Bevölkerung wieder einmal darauf aufmerksam zu machen, die richtigen Abfalläcke zu verwenden», erklärt Sandra Zimmermann, Abteilung Tiefbau und Werke.

In der letzten Februarwoche 2023 wurden nämlich auf einer vorbestimmten Route schwarze Kehrichtsäcke eingesammelt und auf Adressmaterial durchsucht.

Durch diese Aktion möchte man also all die nicht korrekt entsorgenden Personen darauf sensibilisieren, ihren Müll richtig zu entsorgen.

Ausserdem sei die Verwendung der Volki-Gebührensäcke schon lange Pflicht und kein neues Entsorgungsgesetz.

Wer das Gesetz ignoriert, muss eine Rechnung erwarten

«Wenn man dieses Gesetz absichtlich ignoriert, muss man eine Rechnung erwarten», meint sie. Und genau das passiert, wenn ein falsch entsorgter Haushaltmüll mit Adresse gefunden wird.

«Ich glaube, die Rechnungen fallen dieses Mal sehr hoch aus – ich glaube sicher 400 Franken», bemerkt Senad Jonuzovic, Mitarbeiter der Schneider Umweltservice AG.

So hoch sind die Umtriebsgebühren zwar nicht, aber mit satten 200 Franken müssen die illegal Entsorgenden für die Verwendung von schwarzen Müllsäcken schon rechnen.

Schwarze Säcke werden aussortiert und analysiert

Die Schlitzaktion läuft letztlich wie folgt ab: Auf einem definierten Weg findet die Container-Leerung statt, bei der eben diese schwarzen Säcke aussortiert werden.

In einem weiteren Schritt werden diese von der Schneider Umweltservice AG im Auftrag der Gemeinde Volketswil eingesammelt, aufgeschlitzt und auf jegliche Hinweise durchsucht.

Die Routen für die zwei Schlitzaktionen wurden dabei von der Sachbearbeiterin Abfall selbst definiert.

«Es sind zwei unterschiedliche Routen. Am Montag wird an anderen Orten als am Mittwoch kontrolliert», informiert Sandra Zimmermann.

Meistens wird die Rechnung akzeptiert

Natürlich hat der Verursacher das Recht, innerhalb 20 Tage gegen die Kontrollgebühr Einspruch zu erheben.

«In den meisten Fällen wird die Rechnung aber einfach akzeptiert, da es immer ziemlich eindeutige Hinweise gibt, dass der nicht offizielle Sack auch wirklich von diesem Haushalt stammt», meint Zimmermann.

Auch der Einwand des Eingriffs in die Privatsphäre beziehungsweise das Sammeln von privaten Daten, nämlich der Adresse, gilt in dieser Situation nicht.

Auf Nachfrage bezüglich der rechtlichen Handhabung heisst es, Abfälle seien bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist (Umweltgesetz).

Gemeinde darf den Sack beschädigen und kontrollieren

Zudem hebt die freiwillige Abgabe des Abfallsacks durch den bisherigen Besitzer den Besitz an der Sache auf.

Das Fahrniseigentum geht trotz Verlust des Besitzes erst dadurch unter, dass der Eigentümer sein Recht aufgibt oder dass in der Folge ein anderer das Eigentum erwirbt.

In einfachen Worten bedeutet dies, dass der Sack durch die Gemeinde beschädigt und kontrolliert werden darf, weil der ehemalige Eigentümer seinen Verzicht auf das Eigentum am «Sack mit Inhalt» freiwillig aufgegeben hat. Insgesamt finden in 2023 fünf solcher Schlitzaktionen statt.

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