Die Stadt Uster hat ihre Immobilienstrategie überarbeitet
Der Stadtrat hat die überarbeitete «Immobilienstrategie der Stadt Uster» am 13. Mai 2025 genehmigt. Sie tritt per 30. Juni 2025 in Kraft.

Wie die Stadt Uster schreibt, ist die Immobilienstrategie der Stadt seit 2019 in Kraft. Seither haben sich viele Rahmenbedingungen geändert.
Daher hat der Stadtrat die Immobilienstrategie überarbeitet. Darin sind auch neue Bedürfnisse wie altersdurchmischtes Wohnen, soziale Stadtentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsziele enthalten.
Die überarbeitete Immobilienstrategie tritt per 30. Juni 2025 in Kraft.
Unter anderen müssen neue Gesetze berücksichtigt werden
Die Immobilienbranche befindet sich in einem stetigen Wandel. Auch die Anforderungen an die Verwendung der städtischen Immobilien ändern sich kontinuierlich.
Zudem müssen neue Gesetze und Urteile aus der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Themen wie altersdurchmischtes Wohnen, soziale Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit sind seit 2019 relevanter geworden.
Der Stadtrat hat seither auch den Massnahmenplan Klima und die Netto-Null-Ziele verabschiedet. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen hat der Stadtrat beschlossen, die Immobilienstrategie der Stadt Uster zu aktualisieren.
Die Immobilienstrategie enthält neue Ziele und Themen
Die Stadt Uster wurde bei der Überarbeitung durch die Beratungsfirma Federas AG unterstützt. In einem verwaltungsinternen Workshop wurden neue, relevante Ziele und Themen eruiert und in der Überarbeitung der Immobilienstrategie berücksichtigt.
Der Stadtrat nutzte die Überarbeitung zudem, um die Struktur der bisherigen Dokumente zu vereinfachen. Schnittstellen, Organisation und Zuständigkeiten wurden bereinigt sowie der Grad der Zentralisierung des Immobilienmanagements erhöht.
«Mit der neuen Immobilienstrategie ist die Stadt Uster für die Zukunft gerüstet und das Baumanagement wird weiter professionalisiert» sagt Cla Famos, Abteilungsvorsteher Finanzen.
Der Stadtrat hat die «Immobilienstrategie der Stadt Uster» am 13. Mai 2025 genehmigt. Sie tritt per 30. Juni 2025 in Kraft.