Lungern ändert das Einbürgerungsverfahren für Ausländer
Wie die Gemeinde Lungern mitteilt, wurde infolge der Pandemie beschlossen, das Einbürgerungsverfahren zu vereinfachen und auf den Gemeinderat zu verlagern.

In Lungern erfolgt die Verleihung des Bürgerrechts an Ausländer zurzeit durch die Einwohnergemeindeversammlung. Als es im Jahr 2020 wegen der Pandemie nicht möglich war, Gemeindeversammlungen abzuhalten, musste die Behandlung entscheidungsreifer Einbürgerungsgesuche entsprechend verschoben werden. Dies war für die Betroffenen unangenehm und kaum zumutbar.
Der Gemeinderat hat diese Situation zum Anlass genommen, die Verlagerung der Einbürgerungskompetenz weg von der Gemeindeversammlung hin auf die Ebene eines kleineren und agileren Gremiums zu prüfen.
Zuständigkeit zukünftig in den Gemeinderat verlagert
Die Verfassung des Kantons Obwalden gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Aufnahme von Ausländern ins Gemeindebürgerrecht an den Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission zu verlagern (Art. 98 Abs. 1a). Dem Beispiel von Sarnen und Sachseln folgend, möchte man diese Zuständigkeit inskünftig in den Gemeinderat verlagern.
Damit wird der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom kommenden Mai eine entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung zur Beschlussfassung unterbreiten. Nach erfolgter Zustimmung zur Änderung der Gemeindeordnung wird der Gemeinderat ein Bürgerrechtsreglement erlassen, welches dem fakultativen Referendum unterstellt sein wird.
Damit wird das Einbürgerungsverfahren in Zukunft kürzer sein. Zudem können die Verfahrensrechte der Antragssteller (Recht auf anfechtbare Begründung eines Entscheides) durch die Beschlussfassung im kleineren Gremium besser garantiert werden.
Die Thematik wird in der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom kommenden Mai differenziert erläutert werden.