Obwalden

Obwaldner Regierungsrat behält Volksabstimmung bei Bauordnung bei

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Die Stimmbevölkerung der Obwaldner Gemeinden soll weiterhin zwingend über Änderungen der kommunalen Bau- und Zonenordnung abstimmen.

Kantonsrat Obwalden
Das Regierungsgebäude von Obwalden in Sarnen. - Keystone

Das sieht der Regierungsrat im neuen Baugesetz vor. Der Obwaldner Regierungsrat sieht somit davon ab, Anpassungen der kommunalen Bau- und Zonenordnung neu dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Wie das Gremium am Mittwoch in einer Medienmitteilung festhielt, sorgte dies in der Vernehmlassung für Kritik.

Wie bisher sollen die Änderungen der Stimmbevölkerung der Gemeinden vorgelegt werden müssen, wobei Ausnahmen bei kleineren Anpassungen möglich sind. Zu den wichtigsten Neuerungen im Bau- und Planungsgesetz gehören etwa die Flexibilisierung der kantonalen Abstandsvorschriften, welche den Gemeinden mehr Kompetenzen überlässt.

Damit soll die Nutzung von Bauland verbessert werden. Das neue Gesetz führt das alte mit der zugehörigen Verordnung zusammen. Es soll zudem übersichtlicher sein, Verfahren beschleunigen und die Grundlage schaffen, um Baubewilligungs- und Planungsverfahren künftig digital abzuwickeln.

Zuspruch für geplante Änderungen

Wie der Obwaldner Regierungsrat weiter schrieb, stiessen diese Änderungen in der Vernehmlassung auf Zuspruch. Über den Gesetzesentwurf des Regierungsrats wird der Kantonsrat voraussichtlich an seinen Sitzungen im Oktober und Dezember 2025 beraten.

Im Zuge des neuen kantonalen Gesetzes arbeiteten die Gemeinden ein Muster-Bau- und Zonenreglement aus. Dieses soll für eine Harmonisierung der kommunalen Bauvorschriften sorgen.

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