SVP Küsnacht: 2x Nein zu Initiativen aus Kreisen von Rotgrünplus
Am 7. März entscheidet Küsnacht über zwei Einzelinitiativen. Die lokale SVP ist gegen beide Vorlagen.

Die SVP Küsnacht hat an ihrer (ersten virtuellen-) Parteiversammlung einstimmig beschlossen, zwei Einzelinitiativen zur Teilrevision der Gemeindeordnung abzulehnen.
Beide Einzelinitiativen aus Kreisen von RotGrünPlus sind nicht zielführend und schränken die Freiheit des Handelns der Gemeinde massiv ein.
Für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin schlägt die Partei Frau Dr. iur. Rosmarie Reinert-Müller vor.
Mit seiner Einzelinitiative will Herr Ueli Häfeli (Präsident SP Küsnacht) die im Jahr 2018 vom Souverän neu auf CH 5 Mio festgesetzte, gemeinderätliche Kompetenz-Limite für den Verkauf von Grundeigentum aus dem Finanzvermögen (wieder) auf CHF 2 Mio festsetzen. Vor dem Hintergrund der derzeit marktüblichen Liegenschaftspreise in Küsnacht käme dies einem faktischen Verkaufsverbot für gemeindeeigene Liegenschaften gleich und schränkte die Handlungsfreiheit des Gemeinderats (etwa bei Landabtausch) massgeblich ein.
Die Einzelinitiative von Frau Beatrice Rinderknecht Bär (alt Nationalratskandidatin Alternative Liste, AL) verlangt, dass die Gemeinde ihre Alters- und Pflegeheime, ihre Alterswohnungen im Eigentum sowie Einrichtungen und Angebote im Altersbereich selbst und im Verbund mit anderen Gemeinwesen oder durch gemeinnützige Organisationen betreibt. Alle Einrichtungen und Angebote im Altersbereich sollen allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung gestellt werden. Die Freiheit des Handelns seitens der Gemeinde würde damit massiv eingeschränkt. Auch der Betrieb exklusiver Einrichtungen im oberen Preissegment, zwecks einer gewissen Quersubvention der in den nächsten Jahren u. a. aus demographischen Gründen zu erwartender stark steigenden Kosten im Altersbereich, würde verunmöglicht. Aufgrund offener Formulierungen beinhaltete diese Initiative viele Unklarheiten für die Umsetzung.