Lohnanpassung für städtische Mitarbeitende
Im Budget 2020 hat der Stadtrat Dietikon ein halbes Prozent für generelle Lohnanpassungen eingestellt. Die Quote soll zur Stärkung der Stellung der Stadt auf dem Arbeitsmarkt beitragen.

Gemäss der Personalverordnung der Stadt Dietikon legt der Stadtrat jeweils Anfang Jahr die Höhe der generellen Lohnanpassungen fest. Dabei soll er gemäss Verordnungstext nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern auch den Personalmarkt und die finanzielle Lage der Stadt berücksichtigen.
Hervorragende Leistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner kann eine Stadt nur mit bestens qualifiziertem und hoch motiviertem, dienstleistungsorientiertem Personal erbringen. Der Stadtrat stellt schon länger fest, dass der Personalmarkt in vielen Bereichen ausgetrocknet ist, und dass Dietikon in ständiger Konkurrenz mit anderen Städten, insbesondere mit Zürich, steht.
Er hat denn auch schon in den Legislaturzielen für die laufende Amtsperiode festgehalten: «Die Stadt Dietikon ist eine attraktive Arbeitgeberin».
In seiner Beantwortung des Postulates «Massnahmenergreifung zur Erhöhung der Personalzufriedenheit» vom 12. August 2019 legte der Stadtrat dar, dass er das Thema sehr ernst nimmt und dass zwei Arbeitsgruppen (Personalmanagement und Personalrecht) eingesetzt wurden, um Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung der Stadt als Arbeitgeberin auszuarbeiten. Während sich hier auch viele nicht-monetäre Massnahmen denken lassen, hat der Stadtrat beschlossen, auch ein finanzielles Zeichen zu setzen.
Im Gegensatz zum Kanton, der bei den Personalauslagen Kürzungen beantragt hat, richtet Dietikon den städtischen Angestellten eine generelle Lohnanpassung von 0.5 Prozent sowie eine individuelle Lohnerhöhung von 0.6 Prozent aus.