Davos: Abstimmungscouverts müssen nicht frankiert werden
Wie die Gemeinde Davos informiert, müssen Abstimmungscouverts, die von Stimmbürgern an die Gemeinde zurückgesendet werden, nicht frankiert sein.

Am 14. Mai 2023 ist Abstimmungssonntag in Davos.
Im Rahmen einer kommunalen Volksabstimmung wird über zwei Sachvorlagen entschieden (Erweiterung der Schulanlage Davos Platz + Gewerbezone Gadastatt-Tanne).
Gegenwärtig erfolgt der Rücklauf der Abstimmungscouverts mit den ausgefüllten Abstimmungsunterlagen der Stimmbürger.
Selbst frankierte Couverts treffen weiterhin ein
Der Gemeinderat muss jedoch feststellen, dass weiterhin selbst frankierte, also mit Briefmarken versehene Couverts bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Das ist grundsätzlich nicht falsch, und die Abstimmungscouverts sind ordnungsgemäss eingegangen.
Aber es ist nicht notwendig, das Abstimmungscouvert auf dem Rückweg an die Gemeinde zu frankieren. Man darf, muss aber nicht.
Briefmarken sind nicht mehr nötig
Wer genau hinschaut, erkennt im Adressfeld beim Stimmrechtsausweis – oberhalb der Gemeindeadresse – ein grosses «A».
Neben diesem grossen A, das als Abkürzung für «A-Post» steht, ist rechts davon vermerkt: «Nicht frankieren».
Es ist also kein Geheimnis und wird offen kommuniziert, dass Briefmarken nicht mehr nötig sind.
Portobefreite Abstimmungscouverts
Im schwarzen pixeligen Quadrat (Datamatrix-Code) darunter ist die entsprechende Codierung für die Post enthalten, dass dieses Couvert ein portobefreites A-Post-Abstimmungscouvert ist.
Allerdings ist es nicht so, wie man logischerweise annehmen könnte, dass von Stimmbürgern frankierte Abstimmungscouverts die Kantonskasse entlasten.
Zwar übernimmt der Kanton Graubünden im Rahmen der brieflichen Abstimmung die Kosten der portobefreiten Abstimmungscouverts grundsätzlich.
Die Post verdient in diesem Fall doppelt
Allerdings liest die Sortiermaschine der Post prioritär den Datamatrix-Code ein und dort sind die Verrechnungsdaten für die A-Post enthalten.
Fazit: Alle per Post transportierten Abstimmungscouverts werden dem Kanton verrechnet.
Sofern Stimmbürger die Sendung frankieren, finanzieren sie die Post beziehungsweise die Post verdient in diesem Fall doppelt, weil das Abstimmungscouvert so oder so dem Kanton in Rechnung gestellt wurde