vzbv reicht Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter der BEV ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht eine weitere Musterfeststellungsklage ein: Nach dem VW-Konzern wegen des Dieselskandals geht es nun gegen den Insolvenzverwalter des Billigstromanbieters BEV, wie der vzbv am Mittwoch mitteilte.

Das Wichtigste in Kürze
- Ehemaligen Kunden des Stromanbieters soll Bonus nicht angerechnet werden .
Das Unternehmen will im Insolvenzverfahren Zehntausenden von ehemaligen BEV-Kunden den versprochenen Neukundenbonus nicht anrechnen. Der Bonus beträgt häufig zwischen 100 und 200 Euro.
«Die wenigsten Verbraucher wollen verständlicherweise wegen dieses Betrages die Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen», sagte vzbv-Chef Klaus Müller. «Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.» Betroffene müssen so kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen.
Die BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) hatte Ende Januar 2019 Insolvenz angemeldet, betroffen sind rund 600.000 Kunden. Sie hatte das Unternehmen mit der Ankündigung eines bis zu 25-prozentigen Neukundenbonus gewonnen. Vor allem auf Vergleichsportalen stachen die Angebote hervor.
Zunächst versuchte die BEV, die Preise nach Vertragsschluss zu erhöhen. Allein im Dezember 2018 kündigten 200.000 Kunden. Im Januar folgte der Insolvenzantrag, die Belieferung wurde eingestellt. Sie fielen in eine erheblich teurere Ersatzversorgung. Der Insolvenzverwalter verweigert nun den Neukundenbonus und forderte die ehemaligen Kunden in vielen Fällen zu Nachzahlungen auf.
Das Argument lautet, der Bonus sei nur zu berücksichtigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten eingehalten wurde. Tatsächlich aber beendete die BEV die Belieferung - nicht die Kunden. Dieses Risiko dürfe nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, erklärte der vzbv.
«Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden», sagte Vorstand Müller. Das zuständige Oberlandesgericht in München müsse die Klageschrift zunächst prüfen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt werde die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht - dann könnten Verbraucher sich eintragen und sich so der Klage anschliessen.
Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wird seit Ende September die Musterfeststellungsklage gegen VW verhandelt. Das Gericht legte den Streitparteien Mitte November einen Vergleich nahe. Dazu müssen sie sich bis Jahresende äussern.
Die Klageform war erst im vergangenen November in Kraft getreten. Sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und bietet nach Angaben des vzbv vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile. Individuelle Ansprüche müssten sie nach dem Musterverfahren weiter selbst einklagen.