Bundesgericht

Verband Coiffure Suisse zieht Streit um GAV ans Bundesgericht

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Keystone-SDA, Redaktion

Bern,

Coiffure Suisse durfte den neuen GAV laut Handelsgericht Bern nicht allein beschliessen – die Delegiertenversammlung hätte zustimmen müssen.

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Der Verband will gegen das Urteil beim Bundesgericht Berufung einlegen. (Archivbild) - Keystone

Der Vorstand des Branchenverbands Coiffure Suisse hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nach einem Urteil des Handelsgerichts Bern nicht selbst gutheissen dürfen. Der seit Anfang 2024 gültige Vertrag hätte demnach der Delegiertenversammlung vorgelegt werden müssen.

Das Handelsgericht habe der Klage von 26 Coiffeursalons gegen den Verband stattgegeben, schrieb der Branchenverband der Schweizer Coiffeurgeschäfte am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Konkret hob das Gericht den zustimmenden Entscheid des Verbandsvorstands auf. Das Urteil des Handelsgerichts liege noch nicht schriftlich vor, hiess es.

Bundesgericht als nächste Instanz

Der Verband kündigte an, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Man stehe weiterhin voll und ganz hinter dem GAV, der das Image und die Attraktivität des Berufs stärke. Der Verband hatte den GAV mit den Sozialpartnern Unia und Syna verhandelt. Der GAV sieht eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne bis 2027 vor.

Der vom Bundesrat letztlich für allgemeinverbindlich erklärte GAV gilt gemäss Branchenverband weiterhin für alle Coiffeursalons in der Schweiz. Die Kläger hätten im Rahmen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung keine Einsprache gemacht.

Der Gesamtarbeitsvertrag ist laut Verband ein zentrales Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Coiffeurbranche. Er garantiere schweizweit einheitliche Mindestlöhne, schütze vor Lohndumping und stelle gleiche Rahmenbedingungen für alle Betriebe sicher.

Swiss Hair Group spricht von «starkem Signal»

Der Verein Swiss Hair Group hingegen spricht nach dem Urteil des Handelsgerichts von einem «starken Signal». «Die Führung hat den neuen GAV über die Köpfe der Mitglieder hinweg durchgesetzt – ein massiver Vertrauensbruch», kritisiert Graziano Cappilli, Präsident der Swiss Hair Group.

«Dass ein Gericht einschreiten musste, spricht Bände.» Bereits 2023 habe die Verbandsspitze den GAV 2024–2027 im Alleingang beschlossen – mit tiefgreifenden Folgen für viele Betriebe.

Die Swiss Hair Group fordere deshalb umfassende Reformen: «Entscheidungen müssen künftig demokratisch und transparent gefällt werden. Die Anliegen kleinerer Salons dürfen nicht länger ignoriert werden. Eine Neubesetzung der Verbandsspitze ist dringend nötig.»

«Zeit, den Verband neu aufzustellen»

«Jetzt ist die Zeit, den Verband neu aufzustellen – im Interesse aller Coiffeurunternehmen», betont Cappilli. Die bevorstehende Delegiertenversammlung am 4. und 5. Mai in Lugano biete die historische Chance für einen Neuanfang.

Die Delegierten hätten es in der Hand, Mut zu zeigen, alte Strukturen zu überwinden. Und das Vertrauen in CoiffureSuisse wiederherzustellen.

«Die Swiss Hair Group betont ausdrücklich, dass sie nicht gegen einen GAV ist – dabei handelt es sich um eine Falschargumentation der Gegenpartei. Vielmehr setzt sich die Swiss Hair Group dafür ein, dass ein solcher GAV demokratisch verabschiedet wird, was im aktuellen Fall nicht gegeben war.»

Kommentare

User #2841 (nicht angemeldet)

Das Geschäft wird gerade von den Bartlis zerstört.

User #9050 (nicht angemeldet)

GAV ist auch nur so ein Theoretiker Verein von Beamten, die der Wirtschaft vorschreiben wollen wie sie zu arbeiten haben. Gegen die hohen Grundkosten wird nie was gemacht.

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