Mann muss wegen Mordes an Freundin 14 Jahre hinter Gitter

Ein 32-jähriger Mann ist am Donnerstag im Kanton Waadt wegen Mordes an seiner Freundin zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Ex-Drogenabhängige hatte die Mutter von drei kleinen Kindern im November 2018 in Yverdon-les-Bains erwürgt.

Hinzu kommen eine Geldstrafe, eine Busse sowie Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 30'000 Franken. (Symbolbild) - Pixabay

Das Kriminalgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt befand, dass der Angeklagte klare Tötungsabsichten gehabt habe. Auch kamen die Richter zum Schluss, dass der Mann schuldfähig sei, obwohl dieser Gutachten zufolge an «einer schweren psychiatrischen Pathologie im Bereich der Psychose» leidet und daher strafrechtlich nicht zurechnungsfähig ist.

Zum Tragen kam schliesslich ein weiteres Gutachten, das beim Angeklagten eine «mittlere» Verminderung der Zurechnungsfähigkeit bescheinigte. Nach Ansicht des Gerichts handelte der Mann «völlig egoistisch und skrupellos». Zudem bestehe ein hohes Rückfallrisiko.

Das Gericht verhängte deshalb eine «kleine Verwahrung» für den Angeklagten. Nach Ablauf der Freiheitsstrafe werden stationäre therapeutische Massnahmen für ihn angeordnet. Diese sind auf fünf Jahre angelegt und können nach Ablauf jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Der Verurteilte hat nun zehn Tage Zeit, um beim Kantonsgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Laut seinem Anwalt ist ein Rekurs sehr wahrscheinlich.

Er sei der Ansicht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Mord nicht gegeben seien, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.