«Extinction Rebellion» droht dem Bundesrat: Ist das Terrorismus?

Auf acht Seiten warnt «Extinction Rebellion» die Schweizer Regierung vor einer geplanten «friedlichen Lahmlegung» von Zürich. Wie gefährlich ist die Drohung?

«Extinction Rebellion» wurde bereits in der Vergangenheit durch solche Protestaktionen bekannt. Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf acht Seiten: In einem offenen Brief droht «Extinction Rebellion» dem Bundesrat.
  • Wenn die drei Wünsche der Organisation nicht beachtet werden, wird Zürich blockiert.
  • Ob es sich bei dem Brief bereits um Terrorismus handelt, schätzt Experte Dirk Baier ein.

Das CO2-Gesetz ist am vergangenen Wochenende an der Urne gescheitert. Doch es scheint, als würden sich KlimaaktivistInnen nicht von dem «Nein» entmutigen lassen. In einem achtseitigen Brief an den Bundesrat meldet sich der Schweizer Ableger von «Extinction Rebellion» zurück.

Aktivisten von Extinction Rebellion bei einer Demo. (Archivbild) - AFP/Archiv

In dem Brief werden drei Punkte behandelt: Der Bundesrat soll die Wahrheit über die Klimakrise kommunizieren, sofort handeln und eine Bürgerversammlung einberufen. Denn sonst «sehen sich Bürgerinnen und Bürger moralisch dazu verpflichtet, die grösste Stadt des Landes lahmzulegen».

Gesetzesbruch heisst nicht gleich Terrorismus

Damit ist die Stadt Zürich gemeint. Wenn der Bundesrat bis zum 20. September nicht auf die Drohung der Aktivisten eingeht, so soll ab dem 3. Oktober die Stadt «friedlich lahmgelegt» werden. Dirk Baier, Leiter des Instituts für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, schätzt ein, wie bedrohlich die Gruppierung wirklich ist.

Professor Dirk Baier forscht am Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. - ZHAW

Er sagt: «Verbales Säbelrasseln und lautes Drohen ist leider immer mehr zu einer Form der politischen Kommunikation geworden, die auch ‹Extinction Rebellion› zunehmend nutzt.» Die neuerlichen Aussagen würden unterstreichen, dass sich die Bewegung zunehmend radikalisiert.

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Der Brief an den Bundesrat dürfte «juristisch heikel» sein, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Laut Artikel 285 kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden, «wer eine Behörde (...) zu einer Amtshandlung nötigt».

Von Terrorismus könne man aber nicht direkt sprechen, so Baier. Denn Gesetzesbruch sei nicht gleich auch Terrorismus: «Solange ‹Extinction Rebellion› auf die gezielte Gewaltanwendung verzichtet und die Zivilgesellschaft nicht gefährdet, handelt die Bewegung nicht terroristisch.»

«Guter» Terrorismus ist von Hintergrund abhängig

Viele scheinen zu denken: Der Kampf gegen den Klimawandel ist doch eine gute Sache. Doch gibt es so etwas wie «guten Terrorismus» überhaupt? «Das ist vor dem Hintergrund der politischen Ordnung einer Gesellschaft zu beantworten», so Baier. Das sei bei Bewegungen der Fall, die für Freiheits- und Menschenrechte Gewalt einsetzen würden.

Und er stellt klar: «In demokratischen Gesellschaften wie der Schweiz ist hingegen aus meiner Sicht auszuschliessen, dass es einen ‹guten Terrorismus› gibt.» Für die Anliegen und politischen Ziele in der Schweiz dürfe es «keine terroristische Abkürzung» geben.

Fakt ist aber, dass die Aktion von «Extinction Rebellion» Strafcharakter haben wird. Um welche Straftat es sich handeln wird, ist aber noch unklar. «Ein gewisses Mass der Gefährdung der Öffentlichkeit wird gegeben sein. Es wird sich aber nicht um Gewalt gegen die Bevölkerung handeln, weshalb die Gefährdung eher gering ausfallen dürfte.»