Gericht

UN-Gericht weist Völkermord-Klage des Sudan gegen Emirate ab

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Niederlande,

Der Internationale Gerichtshof hat die Völkermord-Klage der sudanesischen Regierung gegen die Vereinigten Arabischen Emirate abgewiesen. Er sei nicht zuständig.

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Der Internationale Gerichtshof weist die Völkermord-Klage des Sudan gegen die Emirate ab. (Archivbild) - keystone

Der Internationale Gerichtshof hat eine Völkermord-Klage der sudanesischen Regierung gegen die Vereinigten Arabischen Emirate abgewiesen. Das Gericht sei rechtlich nicht befugt in dieser Frage zu urteilen. Das erklärten die höchsten Richter der Vereinten Nationen in Den Haag.

Die Regierung des Sudan hatte den Emiraten Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, da es die aufständische Miliz RSF in Darfur bewaffne und finanziell unterstütze. Damit verletzte das Land die Völkermord-Konvention.

Der Sudan hatte im Dringlichkeitsverfahren Massnahmen des Gerichts gegen die Emirate gefordert. Die Emirate hatten die Vorhaltungen strikt zurückgewiesen. Der Gerichtshof sei in dieser Frage auch rechtlich nicht zu einem Urteil befugt.

Bürgerkrieg führt zur humanitären Krise

Im Sudan mit seinen rund 50 Millionen Einwohnern herrscht seit etwa zwei Jahren Bürgerkrieg. Die Machtkämpfe zwischen den Regierungstruppen und der Miliz RSF haben laut Hilfsorganisationen zur weltweit grössten humanitären Krise geführt. Millionen Menschen sind auf der Flucht und von akutem Hunger bedroht.

Besonders stark ist die an den Tschad grenzende Region Darfur betroffen. Aus West-Darfur gibt es Berichte über Massaker an der Volksgruppe der dort lebenden Massalit, sexuelle Verbrechen und anderer Verbrechen durch die RSF. Befürchtet wird ein erneuter Völkermord wie bereits vor 20 Jahren in Darfur.

UN-Gericht mahnt zur Einhaltung der Genozid-Konvention

Auch das UN-Gericht zeigte sich über die Gewalt äusserst besorgt. Es mahnte die Staaten, dass sie an die Verpflichtungen der Völkermord-Konvention gebunden seien.

Der Gerichtshof folgte der Argumentation der Emirate. Sie hatten die Genozid-Konvention zwar ratifiziert, doch allerdings einen Vorbehalt gemacht bei der Zuständigkeit des UN-Gerichtshofs in Konfliktfällen. Daher könne das Gericht, den Fall auch nun nicht verhandeln.

Kommentare

User #2841 (nicht angemeldet)

Kerim Kahn hat islamisches Recht studiert und richtet sich auch danach.

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