Japan: Hoffnung auf Ehe für alle wächst nach Gerichtsurteil

Japan hat die gleichgeschlechtliche Ehe noch immer nicht anerkannt. Es wurden seit 2019 bereits fünf Klagen eingereicht.

Die bunte Regenbogen-Flagge steht für die LGBTQ-Community: In Japan wird für die Ehe für alle gekämpft. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Japan hat als einziger G7-Staat die gleichgeschlechtliche Ehe bislang nicht anerkannt.
  • Doch die Mehrheit der Bevölkerung unterstütze die Ehe für alle.
  • Seit 2019 wurden bereits fünf Klagen eingereicht.

Japan hat als einziger Staat in der G7-Gruppe wirtschaftsstarker Demokratien die gleichgeschlechtliche Ehe bislang nicht anerkannt. Zum bereits fünften Mal haben 14 Paare dagegen geklagt. Die Verfahren laufen seit 2019.

Wie der «Spiegel» berichtet, unterstützt die Mehrheit der Bevölkerung in Japan die Ehe für alle. Doch die Regierung stellt sich dagegen. Einmal entschieden die Richter in Japan, dass die bisherigen Regeln ausreichten. Viermal wurde es als ganz oder beinahe verfassungswidrig eingestuft.

Anwälte der Kläger und Unterstützer halten in Japan in 2021 Regenbogenflaggen und ein Transparent mit der Aufschrift «Verfassungswidriges Urteil» hoch. (Archivbild) - Yohei Fukai/Kyodo News/AP/dpa

Das letzte der fünf Urteile fiel nun am Donnerstag. Ein japanisches Regionalgericht hat die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe in dem Land als «verfassungswidrige Situation» eingestuft. Damit wächst die Hoffnung der LGBTQ-Aktivisten.

Richter aus Japan: «Was wir wollen, ist die Ehe»

Gegen mehrere Gerichtsentscheidungen wird voraussichtlich Berufung eingelegt. Der Anwalt Takeharu Kato ist an einem der Verfahren beteiligt. «Was wir wollen, ist die Ehe», sagte er.

Laut dem «Spiegel»-Bericht hat die regierende Liberaldemokratische Partei (LDP) nach der öffentlichen Empörung ein neues Gesetz angekündigt. Dieses soll die «ungerechte Diskriminierung» von LGBTQ unterbinden. Zugleich vermeide es aber ein allgemeines Gleichstellungsgebot. Am Freitag soll ein Unterausschuss des Parlaments über den Gesetzesvorschlag abstimmen.