Swiss Olympic warnt: Verhindert Volksabstimmung Olympia in Schweiz?
Die Schweiz will Olympia 2038 ausrichten. Derzeit hat man den Status einer privilegierten Kandidatur. Eine Volksabstimmung passt nicht in den Zeitplan.

Das Wichtigste in Kürze
- Ruth Methler-Arnold, Präsidentin Swiss Olympic, warnt vor einer Volksabstimmung.
- Die Schweiz hat derzeit den Status einer privilegierten Kandidatur für Olympia 2038.
- Komme nun ein Referendum zustande, dann wäre diese Kandidatur nicht mehr möglich.
Eine allfällige Volksabstimmung zur Austragung der Olympischen Spiele 2038 passt offenbar nicht in den Zeitrahmen für eine privilegierte Kandidatur. Grund ist eine vom Internationalen Olympischen Komitee gesetzte Frist, wie die Präsidentin von Swiss Olympic sagte.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) habe der Schweiz für eine Kandidatur unter dem Status eines privilegierten Dialogs rund 3.5 Jahre Zeit gegeben.
Das sagte Ruth Metzler-Arnold, Präsidentin des Dachverbands des Schweizer Sports, in einem am Mittwoch von CH Media publizierten Interview.

Es war das erste Mal, dass das IOC einem Land einen solchen Status gewährt hatte. Falls die Schweizer Kandidatur die Anforderungen erfüllt, erfolgt der definitive Zuschlag. Ohne, dass die Schweiz sich gegen andere Bewerber durchsetzen muss.
«...dann riskiert das Parlament, dass es keine solche Kandidatur gibt»
«Wenn das Parlament sagt, wir hätten diesen Anlass zwar gerne, aber den Weg für eine allfällige Abstimmung öffnet. Dann riskiert es letztlich, dass es keine solche Kandidatur gibt», sagte Metzler-Arnold.
Sie führte den Zeitplan aus: Bis im Juni 2026 müsse der Bundesrat das Geschäft verabschieden. Das Parlament müsse bis Ende 2026 final entscheiden. Die Schweizer Bewerbung würde dann im Februar 2027 dem IOC eingereicht. Dieses entscheide voraussichtlich im April oder Mai 2027.
Auch der Bundesrat will Olympische Spiele in der Schweiz
Der Bundesrat hatte sich hinter die Pläne für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz gestellt.
«Das Instrument, welches der Bundesrat für dieses Projekt vorgesehen hat, ist ein Planungsbeschluss», sagte Metzler-Arnold. Falls das Parlament diesen für erheblich erklären sollte, würde dies den Weg für ein fakultatives Referendum öffnen.
Sollte ein Referendum zustande und es allenfalls zu einer Abstimmung kommen, «ist diese Kandidatur so nicht mehr möglich», warnt Metzler-Arnold.
«Es ist logisch, dass man nicht alles, was in unserem Land gilt, über den Haufen werfen kann.» Man müsse geltende Prozesse respektieren.