Nach dem Verlust des ersten Weltcup-Sieges von Stefan Luitz gibt der Internationale Sportgerichtshof CAS am Freitag die Entscheidung zur Berufung des Skirennfahrers bekannt.
Stefan Luitz verlässt nach der mündlichen Verhandlung in einem Auto den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Foto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE
Stefan Luitz verlässt nach der mündlichen Verhandlung in einem Auto den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Foto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist und der beim Weltcup-Finale in Andorra nicht antritt, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstossen.

Das sagte Luitz' Anwältin Anne Jakob der Deutschen Presse-Agentur nach der mehrstündigen Verhandlung in Lausanne. «Es war eine gute Verhandlung. Das Schiedsgericht hat keine Tendenz erkennen lassen und wir warten nun mit Spannung auf die Entscheidung am Freitag», sagte Jakob. Luitz war persönlich in der Schweiz und beantwortete die Fragen des Gerichts.

Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist und der beim Weltcup-Finale in Andorra nicht antritt, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstossen. Die FIS disqualifizierte den 26-Jährigen nachträglich wegen eines Regelverstosses und folgte damit einer Formulierung im Anti-Doping-Reglement.

Luitz wehrt sich gegen die Strafe und begründet dies unter anderem damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt. Der Verstoss gegen die FIS-Regeln sei ihm auch deshalb nicht bewusst gewesen.

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