Die ukrainische Tennisspielerin Dajana Jastremska hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas nicht die Aufhebung ihrer vorläufigen Sperre erreichen können.
Darf nicht bei den bevorstehenden Australian Open antreten: Dajana Jastremska. Foto: Andy Brownbill/AP/dpa
Darf nicht bei den bevorstehenden Australian Open antreten: Dajana Jastremska. Foto: Andy Brownbill/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Dopingtest am 24.

Damit kann die Weltranglisten-29. nach Angaben des Tennis-Weltverbandes ITF vom Mittwoch vorerst keine Turniere bestreiten. Jastremska darf nicht bei den bevorstehenden Australian Open antreten. Der Cas erklärte, er bestätige die Entscheidung des unabhängigen ITF-Gerichts, die 20-Jährige wegen eines positiven Dopingtests vorläufig zu suspendieren. Ein Urteil gegen Jastremska durch die ITF steht noch aus.

Bei einem Dopingtest am 24. November 2020 wurde bei Jastremska der verbotene Stoff Mesterolon gefunden, die B-Probe bestätigte das Ergebnis. Jastremska bestritt danach in einem Statement bei Instagram den Gebrauch leistungssteigernder Mittel und erklärte, die gefundene Menge des anabolen Steroids sei äusserst gering. Sie könne sich nicht erklären, wie es zu der positiven Probe gekommen sei, zumal sie zwei Wochen zuvor beim WTA-Turnier in Linz negativ getestet worden sei.

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