Mercedes hat am Dienstag eine neue Überprüfung veranlasst jetzt kommt es am Donnerstag in Doha zu einer Anhörung im Protestfall.
Max Verstappen gewinnt den GP von Malaysia
Max Verstappen gewinnt den GP von Malaysia - twitter
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall des Mercedes-Protests kommt es zu einer Anhörung.
  • Die Silberpfeile hatten am Dienstag eine neue Überprüfung veranlasst.
  • Es droht ein Punkteverlust für Max Verstappen.

Im Fall des Protests des Formel 1 Teams Mercedes gegen eine Entscheidung der Rennkomissare kommt es in Katar zu einer Anhörung. Beim Rennen zuletzt in Brasilien kam es zu einem Entscheid zugunsten von Red-Bull-Fahrer Max Verstappen.

Bei dem Termin am Donnerstag (15.00 Uhr MEZ) in Doha soll in einer Videokonferenz erörtert werden, ob ein Nachprüfungsrecht besteht.

Konkret geht es darum, ob «ein wesentliches und relevantes neues Element entdeckt wird. Eines das den Parteien, die das Verfahren beantragen, zuvor nicht zur Verfügung stand». Das teilte der Motorsport-Weltverband FIA am Mittwoch mit.

Die Silberpfeile hatten am Dienstag nachträglich eine Überprüfung des knallharten Zweikampfs zwischen Verstappen und Weltmeister Lewis Hamilton veranlasst. Der Red-Bull-Pilot hatte den Silberpfeil-Star neben die Strecke gedrängt. Als Grund für den Einspruch nannte Mercedes das Auftauchen neuen Beweismaterials. Während des WM-Laufs ist dieses den Rennkommissaren nicht zur Verfügung gestanden.

Mercedes könnte profitieren: Punktverluste für Verstappen drohen

Sollte Verstappen nachträglich noch bestraft werden, könnte er womöglich in der Rennwertung nach hinten rutschen. So würde er weitere Punkte auf Hamilton verlieren.

Beim Grossen Preis von Brasilien hatte Hamilton in Runde 48 aussen fast am Niederländer vorbeiziehen können. Verstappen liess ihm aber keinen Platz. Beide Piloten rasten über den Randstein hinaus. Die Rennkommissare notierten den Vorfall, sahen eine Untersuchung aber nicht als nötig an.

Mercedes kann mit bis zu drei Personen an dem Termin teilnehmen, wie die FIA mitteilte. Die Namen müssen bis spätestens fünf Stunden vor der Anhörung schriftlich mitgeteilt werden.

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