Bei einem Anwohner des Fussballplatzes in Dietlikon ZH ist ein Ball im Garten gelandet. Mit seiner daraus folgenden Klage ist er nicht erfolgreich.
Fussball Klage
Ein Fussball auf dem Rasen - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann in Dietlikon ZH hat Fussballer und einen Polizisten angeklagt.
  • Grund dafür war ein Ball, der in seinem Garten landete und den er zurückgeben musste.
  • Die Klagen wurden nun aber abgewiesen, der Vorfall bleibt ohne rechtliche Konsequenzen.
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Bei einem Anwohner des Fussballplatzes in Dietlikon ZH ist im Sommer 2021 ein Ball im Garten gelandet. Nicht weiter ungewöhnlich, würde man meinen.

Doch der betroffene Mann beschlagnahmte das Spielgerät in seinem Garten. Er weigerte sich gegenüber rund 30 Personen, den Ball zurückzugeben.

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Später habe sich sogar ein Polizist der Gemeinde eingeschalten und den Ball zurückgefordert. Die Reaktion des Dietlikoners: Eine Klage gegen die Fussballspieler und den Polizisten. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gehörten zu den Vorwürfen.

In Zürich verweigerte die Justiz aber die Eröffnung eines Strafverfahrens. Auch ein Rekurs dagegen, half dem Fussballplatz-Anwohner nicht. Das oberste Gericht hat entschieden: Die Kantone dürfen eine solche Regelung treffen, um den Beamten vor einer unangebrachten Klage zu unterstützen.

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Der Polizist habe den Dialog gesucht und so die alten Besitzverhältnisse wieder hergestellt. Damit habe er seine Pflichten erfüllt. Der Beschwerdeführer sei dabei nicht benachteiligt worden.

Dieser wird dies wohl anders sehen. Aber klar ist: Den Ball hat er zurückgegeben und mit seiner Klage ist er gescheitert.

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